Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ausstellung Krankengeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Ausstellung Krankengeld

Sera91

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Sehr geehrte Frau Bader, Ich werde jetzt zum 20.03.2023 von der Krankenkasse ausgesteuert Krankengeld Bezug endet. Mein Arbeitsvertrag lief während der Arbeitsunfähigkeit aus und ich habe weiterhin Krankengeld bekommen, Arbeitsunfähig durch psychosomatische Erkrankungen.Nun soll ich zum Arbeitsamt ALG1 beantragen, Medizinischen Dienst und alles was dazu gehört. Ich bin aktuell schwanger in der 16 Ssw. Meine Frage muss ich angeben das ich schwanger bin da ich ja aus psychischen Gründen Arbeitsunfähig bin aber ich muss dem Arbeitsamt auch zur Verfügung stehen und Arbeit aufnehmen können. Dies belastet mich sehr und ich weiss nicht was ich machen soll, was richtig oder falsch wäre. Mit freundlichen Grüßen Sera


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das ist nicht wirklich mein Thema, ich habe aber eine Seite gefunden, wo alles sehr gut erklärt ist. https://www.tk.de/firmenkunden/service/fachthemen/fachthema-beitraege/aussteuerung-krankengeld-was-arbeitgeber-wissen-muessen-2079102?tkcm=aaus Die Schangerschaft spielt keine Rolle, denn sie ändert ja weder für die EU-Rente noch für das Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit (nach § 145 SGB III) etwas. Ihnen alles Gute! Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Bist Du denn arbeitsfähig von der Erkrankung her? Sonst schaue ob Du in die Familienversicherung vom Ehemann kommst. Sofern verheiratet. Dann bekommst Du das Kind, bist krankenversichert und schaust danach weiter.


Sera91

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Hallo, Danke für die Antwort. Nein bin nicht arbeitsfähig, bin deswegen auch in Behandlung Psychologisch und psychiatrisch. Verheiratet sind wir nicht. LG


Suomi

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Wenn Du nicht arbeitsfähig bist und dadurch dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst, wirst Du kein ALG1 bekommen unabhängig davon, ob Du von Deiner Schwangerschaft erzählst oder nicht.


Sera91

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Auch wenn ich deswegen in Behandlung bin, also werde ja nicht für immer Arbeitsunfähig sein hoffe ich doch. ?!


Sternenschnuppe

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Du brauchst schnellstens einen Plan für danach. Sonst hast Du keine Krankenversicherung mehr. ALG1 geht nur wenn Du arbeitsfähig bist. Bist Du nicht. ALG1 wegen Nahtlosigkeit geht wenn Du Erwerbsminderungsrente beantragst. Wie lange hast du eingezahlt in die Rentenkasse? Das müsstest Du nachweisen und EU Rente ist vorerst befristet. Ansonsten bleibt nur Bürgergeld wenn Dein Partner nicht genug verdient. Er ist für Dich und das Kind vorrangig zuständig. Auch unverheiratet.


Sera91

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Danke für die rasche Antwort. Wie lange muss man eingezahlt haben damit man Erwerbsminderungsrente beantragen kann.


Sternenschnuppe

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https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Rentenarten-und-Leistungen/Erwerbsminderungsrente/erwerbsminderungsrente_node.html


Sera91

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Oh man ist das alles kompliziert.. Danke für deine Bemühungen


Tigerblume

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Die Auskünfte von Suomi und Sternenschnuppe sind falsch! Warum haltet Ihr Euch nicht mit Aussagen zurück, wenn Ihr ganz offensichtlich keine Ahnung habt? @Sera, das ALG 1 dient der Existenzsicherung bis Deine Erwerbsfähigkeit geklärt ist. Du wirst aufgefordert werden einen Rehaantrag zu stellen, je nach Situation kann dieser auch in einen Rentenantrag umgewandelt werden. Solange darüber nicht entschieden ist, bekommst Du während der Anspruchsdauer ALG 1. Ob Du schwanger bist oder nicht spielt hier meines Erachtens keine Rolle (die Situation wäre ja auch ohne Schwangerschaft eingetreten).


Sternenschnuppe

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Lies meine erste Antwort noch einmal. Ich habe das selbst durch. ALG1 wegen Nahtlosigkeit heißt es dann und geht nur, wenn eine Alternative beantragt wird.


Sternenschnuppe

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Hier auch beschrieben. https://www.anwalt.de/rechtstipps/arbeitslosengeld-nach-krankengeld-nahtlosigkeitssregelung_181027.html


3wildehühner

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Du fällst unter die Nahtlosigkeitsregelung. Du musst einen Antrag auf Rehabilitation bei der DRV stellen und erhältst solange ALG1, bis durch eine Rehabilitationsmaßnahme entweder deine Arbeitsfähigkeit wieder hergestellt ist oder festgestellt wird, dass du Anspruch auf(teilweise) Erwerbsminderungsrente hast Die Schwangerschaft ist hierfür nicht relevant.


Sera91

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Danke für die Zahlreichen Antworten


Tigerblume

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@Sternenschnuppe lies Du lieber mal selbst, was Du geschrieben hast, es ist nämlich inhaltlich falsch. So wie @3wildehühner es beschrieben hat ist es richtig.


Sera91

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Und wie viel Geld bekommt man da. Z b. Fiktive Berechnung bedeutet wie viel. Die 150 Tage kommen nämlich nicht zusammen. LG


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