Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

ausländische Eltern mit Elterngeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: ausländische Eltern mit Elterngeld

Mitglied inaktiv

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Sehr geehrte Frau Bader, ich und mein Man kommen aus Asia, und studieren hier in Deutschland. Bis Ende dieses Jahr arbeiten wir beide als Werkstudent bei einem Unternehmen, jede Woche 20 Studen. der Entbindungstermin ist der 08.12.2007. Können wir auch das Elterngeld beantragen? vielen Dank für Ihre Antwort. yun


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie müssen ja den gewöhnlichen Aufenthalt in D haben. Wenn es nur ein vorübergehendes Praktikum ist, halte ich das für fraglich.- Liebe Grüsse, NB


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Grundsätzlich denke ich : ja http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__1.html Aber: wie sieht denn die Zahlung während des MuSchu an die Mutter aus? Wie ist denn das bei Wekstudenten geregelt? Und wann genau geht ihr aus Deutschland? "Lohnt sich das überhaupt" für 3 Wochen etwas zu beantragen, das erst irgendwann im ca. März 2008 ausgezahlt wird? Die Bearbeitungsfristen sind sehr (!) lange! Viele Grüße Désirée


Mitglied inaktiv

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Liebe Frau Bader, sie schreibt doch, dass sie Werkstudentin ist - nicht Praktikantin! Sie befindet sich damit in einem ganz normalen Teilzeitbeschäftigungsverhältnis. Es gelten hier natürlich die Mutterschutzvorschriften und ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld besteht auch. An Elterngeld wird es nur den Sockelbetrag geben, da das Besch.-Verh. Ende 2007 endet.


Mitglied inaktiv

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Vielen Dank für so viel nette Antworte. :) ich bekomme ca. 900 brutto pro Monat, und ist mein Vertrag zuerst nur bis ende September, jetzt versuche ich 3 Monate verlängerung zu beauftragen. eventuell beenden wir beide bis ende 2007 unsere Studien. und wir bleiben noch 2 oder 3 Jahre hier, da mein Man berufliche Erfahrung hier sammeln möchte.


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