Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ausbildungsplatz

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Ausbildungsplatz

Mitglied inaktiv

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hallo ,wenn ich zum 01.09.2007 eine Ausbildung beginnen möchte ,und derzeit schwanger weden sollte,wird mir dann der Ausbildungsplatz freigehalten ? Vilen Dank im voraus Gruss laura


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wie meinen Sie das? Wollen Sie gar nicht antreten? Oder unterbrechen? in der Regel ist das kein Problem des AGs, sondern der Schule. Die entscheiden, was wie anerkannt wird. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Es wäre ziemlich unfair gegenüber anderen Ausbildungsplatzsuchenden. Kündigen kann der AG erst, wenn du den Job angetreten hast. Je nach Länge der Probezeit (mind. 1 Monat bis 4 Monate) kann der AG ohne besonderen Grund während der Probezeit kündigen.


Mitglied inaktiv

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hallo ,ich meine sagen wir mal der arbeitgeber hat zugesagt und ich könnte garnicht antreten ,aber der ausbildungsvertrag wäre schon unterschrieben..........steht mir der ausbildungsplatz dann trotztem frei ? so dass ich dann z.b nach drei Jahren die Ausbildung anfangen kann ? mit freundlichen gruss Laura


Mitglied inaktiv

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Der AG könnte den Vertrag nach einem Tag kündigen - ohne Angaben von Gründen (Probezeit § 22)


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