Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Aufwandsentschädigung Ratsmitglied

Frage: Aufwandsentschädigung Ratsmitglied

Dojii

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Tatsächlich habe ich auch eine Frage. ;) Kann die fortlaufende Aufwandsentschädigung, die ein Ratsmitglied während seiner zweimonatigen Elternzeit erhält (ca. 30.000 EUR pro Jahr, erscheint auch auf dem Steuerbescheid als selbstständige Tätigkeit) auf das laufende Elterngeld angerechnet werden, sodass nur noch der Sockelbetrag gezahlt werden kann? Die Tätigkeit im Rat wird natürlich auch in der Elternzeit weiter ausgeübt.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das musste ich selber googeln. http://www.ehrenamt-deutschland.org/verguetung-aufwandsentschaedigung/elterngeld.html Liebe Grüße NB


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