Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Aufhebungsvertrag mit Abfindung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Aufhebungsvertrag mit Abfindung

Mitglied inaktiv

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sehr geehrte fr.bader, anfang dez. endet mein EU (3 jahre). nun endlich hat mir mein chef mitgeteilt das er mich nicht wieder einstellen will/möchte. teilzeit ist nicht möglich (weniger wie 15 AN). ich selber habe die kündigunsfrist von 3 monaten Nicht wargenommen. er möchte dass ich ihm ein schreiben aufsetze ,wo ich ihn um teilzeitarbeit bitte,dies er dann natürlich verneint und mir somit kündigen will. dies habe ich ihm verneint,dass ich das nicht machen werde (wohl wissentlich das er mir teilzeit nicht gewähren muss). er weiss das er rechtlich nichts machen kann,da er meine vollzeitstelle mir ja zur verfügung stellen muss. ich habe ihm als alternative angeboten einen aufhebungsvertag zu machen ,allerdings mit abfindung oder meine stelle wieder antreten. mir ist bekannt was ich für nachteile gegenüber dem arbeitsamt habe ( 3 monatssperre usw.) ich wollte jetzt wissen,was muss alles in dem aufhebungsvertrag stehn? auch die abfindung? wie lange ist die kündigungsfrist bei solch einem vertag? ab ausstelldatum 4 wochen? nach unterzeichung des vertrages ,ab wann muss er mir die abfindung bezahlen? hat sich dann die sache mit meinem chef dann erledigt? oder hat er rechtliche ansprüche wenn ich z.b. mich doch nicht arbeitslos melde? ich weiss das ich vertraglich keinen anspruch auf eine abfindung habe, allerdings ist meinem chef klar,dass wenn ich wieder arbeiten komme es ihm viel,viel teuer kommt,als mir die abfindung zu zahlen. entschuldigen sie das ich soviel geschrieben habe!! ich bedanke mich recht herzliche bei ihnen und hoffe das sie lange diesen tollen service anbieten. liebe grüsse bärchen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, eien Abfindung ist frei aushandelbar, die Faustformel lautet: 1/2 Gehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit. Die Auszahlungsmodalitäten kann man auch aushandeln. Kü-Frist ist mind 4 Wo. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo Bärchen, kleiner Tipp zum Alogeld. Wenn man aus gesundheitlichen Gründen (z.B. Magenschleimhaut oder so!?) aufhört, kann man das in den Aufhebungsvertrag mit aufnehmen und man bekommt für die Sperre beim Alogeld nur eine kürzere Zeit (Durchschnittliches Entgelt in Bezug auf Abfindung) angerechnet. Man kann sich aber gut beim Arbeitsamt beraten lassen. Die sind eigentlich auch kooperativ, auch wenn man das nicht meint. Es gibt auch nette Sachbearbeiter beim Arbeitsamt. Gruß Pappa


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