Krina
Sehr geehrte Fr. Bader, mein Ehmann und ich sind 2 Jahre verheiratet. Ich bin gebürtige Deutsche. Unser Kind (4. Monate alt) hat auch ausschließlich die deutsche Staatsbürgerschaft. Vor unserer Hochzeit war mein Mann bereits längere Zeit beruflich in Deutschland. Nach der Heirat erhielt er einen Aufenthaltstitel zur Familienzusammenführung. Befristet auf 3 Jahre. Wir müssten also eigentlich den Aufenthaltstitel in absehbar Zeit verlängern. Da er kein B1 Goethe Zertifikat (von einem scheinbar nicht anerkannten Sprach Institut besitzt er B2) hat, frage ich mich wie hier seine Aussichten sind? Ist das fehlen des richtigen Zertifikats ein Problem? Ich bekomme widersprüchliche Aussagen zu unserem Fall. Meine Frage ist jetzt: Ist es möglich, dass mein Ehemann nur mit diesen Voraussetzungen - ohne B1 eine Verlängerung seines Aufenthaltstitel bekommt? Vielen Dank bereits jetzt für die Antwort.
Hallo, es tut mir leid, im Ausländerrecht kenne ich mich nicht aus. Liebe Grüße NB
luvi
Hallo, Eine Verlängerung muss er auf jeden Fall bekommen, er ist ja Vater eines deutschen Kindes. Evtl. allerdings nur für ein Jahr, wenn er das Zertifikat nicht nachweisen kann. Informiere dich mal auf info4alien.de. Das ist ein Forum, das sehr kompetent Fragen zu ausländer rechtlichen Themen beantwortet. LG luvi
Krina
Danke für die Antwort. 1 Jahr würde auch schon reichen. Er bekommt demnächst einen Pass für ein anders EU Land. Damit wäre sein Aufenthalt in Deutschland abgesichert. Hatten eigentlich gar nicht eingeplant den jetzigen Aufenthaltstitel zu verlängern. Durch Corona verschiebt es sich nur alles nach hinten. Mein Mann hat einen Hochschulabschluss und einen festen Job. Gibt also meiner Meinung nach nichts was gegen einen Aufenthalt hier spricht.
Berlin!
Dein Mann kann seinen Aufenthalt aus Eurer bestehenden Ehe sowie dem Sorgerecht für ein minderjähriges, deutsches Kind ableiten. nachzulesen in § 28 Abs. 1, S. 1 AufenthG. Er wird also, auch ohne Sprachzertifikat, den Aufenthaltstitel bekommen. aber: kümmert Euch frühzeitig darum. Das sollte zwar alles problemlos gehen, aber Ausländerbehörden sind nicht immer nett.
luvi
Aufenthaltstitel bekommt er sicher, das ist klar. Darum braucht ihr euch keine Sorgen machen. Mit Sprachzertifikat bekommt er leichter eine längere Aufenthaltserlaubnis bzw. die Niederlassungserlaubnis. Das ist aber von ABH zu ABH unterschiedlich oder sogar abhängig vom Mitarbeiter. LG luvi
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