Mitglied inaktiv
Befinde mich bis zum Mai 2006 noch in meiner Ausbildung. Meine Kleine lasse ich dann immer bei meiner Mutter, wenn ich arbeiten gehe. So, jetzt ist meine Frage, ob es eine rechtliche Regelung gibt, dass ich als Auszubildende recht auf verkürzte Arbeitszeit habe (also nicht unbedingt Vollzeit arbeiten muss)!? Kennt sich Jemand damit aus? Freue mich über alle Antworten!!! Liebe Grüße.
Hallo, Problem ist doch, dass Sie dann nicht die Mindestarbeitszeiten für die Prüfung erfüllen! Deshalb muss das mit der Schule bzw. derm Prüfungsausschuß geklärt werden. Gruß, NB
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