Mitglied inaktiv
Ich habe mittlerweile ein zeitliches Problem mit den Arztterminen zu meiner Schwangerschaft: Die Vorsorgeuntersuchungen sind bei meinem Arzt immer ab 9 h (also während der Arbeitszeit), Termine die kurzfristig zustandekommen wg. akuten Schmerzen (z.B. beim Orthopäden wg. Mutterbänderschmerzen - also schwangerschaftsbedingt) und dadurch auch meist während der Arbeitszeit stattfinden sowie die daraus resultierenden Massagen sprengen eindeutig meinen "zeitliches" Bugett. Muß ich alle Stunden nacharbeiten? Auf welchen Paragraphen kann ich mich berufen. Zumal ich in München wohne und die Anfahrtswege hier extrem zeitaufwendig sind vereinfacht es die Sache natürlich nicht! Herzlichen Dank für Ihre Auskunft Andrea
Mitglied inaktiv
Zu den Arztterminen muß Dein AG Dich freistellen, wenn es nicht möglich ist die Termine anders zu legen. Die Zeit mußt Du auch nicht nacharbeiten. Schau doch mal im Mutterschutzgesetz, da steht das glaube drinne. Liebe Grüße Sibs
Mitglied inaktiv
Hallöchen, stimmt der AG muss Dich freistellen. Allerdings würde ich das nicht überstrapazieren. Massagetermine oder Physiotherapietermine kann man auch nach der Arbeitszeit erledigen. Ist jetzt nicht böse gemeint, aber wenn Du vorhast, Deine Arbeit nach der EZ wieder aufzunehmen, sollte man auch auf den AG Rücksicht nehmen und nicht sagen: Ich bin schwanger, die können mir gar nix!" Ist jetzt nicht böse gemeint, sondern nur MEINE PERSÖNLICHE MEINUNG. LG Jana
Mitglied inaktiv
...es ist nur ein Problem, dass ich halt so höllische Schmerzen habe und mich fast nicht mehr rühren kann und somit einen kurzfristigen Termin beim Arzt brauche - da kann ich nicht auf Termine außerhalb der Arbeistzeit bestehen. Zumal meine Arbeitszeiten von 9 bis 18 h sind und damit nicht recht ärztefreundlich (von den langen Anfahrtswegen gar nicht zu Reden). Mein FA z.B. macht erst um 9h seine Praxis auf... Das gilt hier übrigens für viele Ärzte! Übrigens hab ich bisher alle meine Arzttermine (gilt natürlich auch für die Massagetermine) nachgearbeitet. Aber jetzt wirds eben langsam eng! Was mich interessiert ist, ob in diese Regelung nur Vorsorgeuntersuchungen beim FA fallen oder eben auch andere A-Termine. Ich schau mir mal das Gesetz an. Hier gehts auch nicht darum dauernd zum Arzt zu laufen, sondern um ein paar Stunden im Monat... und wie ich das meinen AG rechtlich begründen kann. Dank für die Antworten. Andrea