Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader... Momentan befinde ich mich noch in Elternzeit und bekomme ALG II da ich alleinerziehend bin. Meine Firma kann mich nach der Elternzeit leider nicht auf Teilzeit beschäftigen, somit wird ein Aufhebungsvertrag gemacht. Ab April möchte ich nun eine 2te (private) Ausbildung machen. Ich würde dann Bafög + Kindergeld bekommen und mir die Schulkosten über einen Bildungkredit finanzieren! Damit ist meint Lebensunterhalt zwar gedeckt, aber der meiner Tochter ja nicht... Nun streiten sich die zuständige ARGE und das Sozialamt (Grundsicherungsabteilung) hin und her, wer denn nun für meine Tochter den Lebensunterhalt zahlen muß! Das Sozialamt sagt, wir sind eine BEDARFSGEMEINSCHAFT, weil wir in einem Haushalt leben ---> somit ARGE für meine Tochter zuständig! Die ARGE sagt, sie zahlen mir nichts mehr und für ein 3 Jahre altes Kind "alleine" müßten sie nicht aufkommen ---> somit ist das Sozialamt für meine Tochter zuständig! Ich habe das Gefühl, dass es da "nie" eine Einigung gibt! :( Bis nächste Woche hält mir die Schule noch einen Platz frei...ansonsten war es da! Wissen Sie wer den Lebensunterhalt für meine Tochter zahlen muß?
Hallo, ganz ehrlich: sicher bin ich nicht. Und bevor ich was falsches sage, sage ich lieber nichts. Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- FSJ, unter 18, Anrechnung auf Unterhalt
- Überfordert wie es weiter geht und was ich alles regeln muss
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Elterngeld/Elternzeit
- Berechnung des Wochenschnitts pro Lebensmonat während Elternzeit – Umgang mit angebrochenen Wochen
- Schwanger in der Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elterngeld -Zeitpunkt Steuerklassenwechsel
- Beschäftigungsverbot nach erneuter Schwangerschaft