Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitszeugnis

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Arbeitszeugnis

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Hallo Frau Bader, ich habe am 11.08.03, nach 7 monatigen Erziehungsurlaub, wieder zu arbeiten begonnen. Leider war meine Firma nicht mit den Arbeitszeiten einverstanden. Mein Sohn geht mit 13 Monaten in die Kindergrippe und ich kann deshalb nur von 7 bis 15 Uhr tätig sein. Da ich aber im Verkauf war konnte ich die Spätschichten (bis 20.30Uhr) nicht übernehmen da ich alleinerziehend bin. Leider hatte ich seit August schon das Gefühl das man mich aus der Firma haben will. Am 11.11.2003 war es dann soweit. Ich mußte über Nacht den Tresorschlüssel mitnehmen und am nächsten morgen die Filiale aufschließen. Als dann die Filialleitung kam stellte sich irgendwann heraus das im Tresor plötzlich über 100 Euro fehlten. Mir wollten sie das alle anhängen. Ich hatte mit meiner Verkaufsleitung einen riesen Streit im Büro. Es vielen Worte über Worte und keiner wollte nachgeben. Sie haben mich so in die Mangel genommen das ich irgendwann gesagt habe "dann werde ich es wohl gewesen sein, das wollt ihr doch nur hören oder?" Habe meine Kündigung geschrieben und sofort den Laden verlassen. Ich bin seit über 3 Jahren in der Firma gewesen und war über 2 Jahre die Filialleitung. Egal, ich habe gekündigt und Gott sei Dank gleich wieder arbeit gefunden. Nun habe ich aber mein Arbeitszeugnis bekommen und es hört sich auch wirklich sehr gut an. Nur fehlt das Wort "Ehrlich"!!!! Ich weiß was das bedeutet und möchte mir das nicht gefallen lassen. Schließlich war an dem Tresor an diesem Tag auch noch die Chefin. Was kann ich tun? Muß ich dieses Zeugnis behalten? Es ließt man raus damit ich nicht ehrlich gewesen wäre. So ein Zeugniss kann und will ich nicht akzeptieren. Vielen Dank für Ihre Antwort und sorry für den langen Text aber ich wollte es einfach ausführlich schildern... Liebe Grüße Martina Vasold


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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HAllo, Sie können evtl. ein Berichtigung verlangen. ich würde das Zeugnis von einem RA prüfen lassen. Gruß, NB


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