Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

???? Arbeitsverpflichtung ????

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: ???? Arbeitsverpflichtung ????

Mitglied inaktiv

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Guten Tag Frau Bader, ich bin Mutter von Zwillingen (04.09.2002) und momentan in Erziehungsurlaub. Ich war 2 Jahre bis zu meiner Geburt in einer Spedition als Bürokraft (ohne Arbeitsvertrag) tätig. Krankheitsbedingt war ich seit 17.5.02 bis zur Geburt krank geschrieben. Mein Arbeitgeber bezahlte alle Leistungen korrekt. Nun meine eigentliche Frage: Ich möchte auf keinen Fall nach Ablauf meines Erziehungsurlaubs wieder in diese Firma zurück. Soweit ich mich durch hörensagen entsinnen kann bin ich verpflichtet meine Tätigkeit dort wieder aufzunehmen für 6 Monate. Wie muß ich rechtlich vorgehen wenn ich auf keinen Fall mehr dorthin möchte oder bin ich verpflichtet???? Meinen Arbeitgeber kann ich auf keinen Fall fragen, weil der mir sicherlich keinerlei Auskunft gibt. Ich hoffe, sie können mir ein wenig weiterhelfen oder einen Tipp geben an wen ich mich zwecks Fragen zu diesem Thema in Deutschland wenden kann?? Da ich österreichische Staatsbürgerin bin -und erst seit 2 Jahren meinen deutschen Mann geheiratet habe und jetzt auch hier lebe - etwas ratlos in dieser Situation. Bei uns in österreich gab es für solche Fragen immer die Arbeiterkammer aber hier??? Liebe Grüße und vielen Dank im voraus Alexandra


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wollen Sie arbeiten oder nicht? Sie haben einen Anspruch auf Wiederbeschäftigung auf der alten Stelle. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Ich kann dir leider deine Frage nicht beantworten :o( Aber wende dich doch mal an die Arbeitskammer oder die IHK oder nen andren Arbeitnehmerverband .. die müssten dir Auskunft geben können. Bist du vielleicht Mitglied einer Gewerkschaft? Auch die helfen.. mara


Mitglied inaktiv

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hallo alexandra, du musst die stelle bei deinem arbeitgeber nur dann wieder annehmen, wenn du die von ihm vorgegebene arbeitszeit mit der kinderbetreuung vereinbaren kannst. eine teilzeitstelle muss er dir nur anbieten, wenn er über 15 oder 20 mitarbeiter hat (da bin ich mir nicht sicher). du kannst die stelle selbst kündigen. liegt der grund vor, dass du keine kinderbetreuung hast für die arbeitszeit, dann bekommst du arbeitslosengeld. für das arbeitsamt musst du natürlich begründen können, warum du kündigst und das sind dann eben die kinderbetreuungszeiten. arbeitslosengeld bekommst du dann aber auch nur auf die stunden, die du arbeiten könntest. kündigst du selbst ohne begründung, dann bekommst du eine sperre von (ich glaube) 12 wochen. wäre schon besser zu wissen, wieviele arbeitnehmer die firma hat und in welchem rahmen du wieder arbeiten müsstest....... sorry, wenn ich etwas kompliziert geschrieben habe. kannst dich gern noch mal per mail an mich wenden :o) LG stephanie


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