Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitslosgengeld nach 7 Monaten Halbtags, vorher 18 Monate Elternzeit

Frage: Arbeitslosgengeld nach 7 Monaten Halbtags, vorher 18 Monate Elternzeit

Christian8855

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Hallo meine Frau war Vollzeit als SeniorProjektManagerin in einer Agentur und hat da 4300 € brutto verdient. Dann kam unsere Kleine und Sie ist für 18 Monate in Elternzeit gegangen, 12 Monate haben wir regulär das Elterngeld erhalten, den Rest das Ersparte verbraucht. Seit 7 Monate ist meine Frau wieder beim alten Arbeitgeber mit 20 Stunden und 2150€ Gehalt. Aber der Arbeitgeber behandelt sie vom Arbeitspensum her wie eine Vollarbeitskraft und weigert sich den Arbeitsvertrag wie gewünscht auf 30 Stunden zu erhöhen. 30 Stunden wären das angestrebte Pensum meiner Frau. Kann mir jemand sagen wie man dieses Chaos im Bezug auf das Arbeitslosengeld berechnen kann? Also wenn meine Frau jetzt kündigt wieviel ALG bekommt sie wie lange und macht es mehr Sinn die 12 Monate jetzt vollzumachen oder soll sie lieber gleich kündigen. Ist es ein Unterschied ob sie selbst kündigt oder ob Arbeitgeber und meine Frau sich einvernehmlich voneinander trennen? Fragen über Fragen. Vielen Dank für die Hilfe.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, im Prinzip ist doch das Hauptproblem, dass sie 20 Stunden bezahlt bekommt und Vollzeit arbeitet. Das geht natürlich nicht. Ihre Frau hat im Rahmen des Vertrages ihre Arbeitszeit zu erfüllen, nicht aber das Doppelte. Sie müsste eigentlich mit dem Arbeitgeber reden und dann eben nur 20 Stunden arbeiten. Dann kann man ja mal sehen, wie der Arbeitgeber damit umgeht. Ob auf 30 Stunden erhöht oder nicht. Dann muss er kündigen. Wenn sie nämlich kündigt wird sie erst einmal gesperrt sein, außerdem erhält sie Arbeitslosengeld für den Vertrag, heruntergebrochen auf 30 Stunden. Liebe Grüße NB


cube

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Das Problem ist, dass sie selbst ja die TZ von nur 20 Std. nach der EZ beantragt hat. Auf eine Erhöhung zu einem späteren Zeitpunkt hat man aber keinen Anspruch. Das hättet ihr vorher so vereinbaren müssen. Kündigt sie selbst oder macht einen Auflösungsvertrag kann das eine Sperre beim ALG von 3 Monaten nach sich ziehen. Am sinnvollsten wäre es, weiter zu arbeiten und sich in der Zeit einen neuen Job zu suchen. Oder vor einer Eigenkündigung ohne neuen Job wenigstens das Jahr voll zu machen. Denn das ALG berechnet sich nach dem, was in den letzten 24 Monaten verdient wurde und diese Zeit dient auch als Bemessungsgrundlage für den Länge des Bezuges. Momentan würde sie nur 3 Monate lang ALG bekommen. Nach 12 Monaten aber schon 6 Monate lang.


Felica

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Macht einen Termin und lasst euch beraiten beim AA. Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, die EZ wird übersprungen, führt also nicht zum Nachteil. Aktuell arbeitet sie TZ, also würde das ALG1 auch nach TZ berechnet werden. Aber wie gesagt, am besten direkt beim AA nachfragen. Dort kann sie sich erst auch einmal arbeitssuchend melden ohne arbeitslos zu sein.


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