Christian8855
Hallo meine Frau war Vollzeit als SeniorProjektManagerin in einer Agentur und hat da 4300 € brutto verdient. Dann kam unsere Kleine und Sie ist für 18 Monate in Elternzeit gegangen, 12 Monate haben wir regulär das Elterngeld erhalten, den Rest das Ersparte verbraucht. Seit 7 Monate ist meine Frau wieder beim alten Arbeitgeber mit 20 Stunden und 2150€ Gehalt. Aber der Arbeitgeber behandelt sie vom Arbeitspensum her wie eine Vollarbeitskraft und weigert sich den Arbeitsvertrag wie gewünscht auf 30 Stunden zu erhöhen. 30 Stunden wären das angestrebte Pensum meiner Frau. Kann mir jemand sagen wie man dieses Chaos im Bezug auf das Arbeitslosengeld berechnen kann? Also wenn meine Frau jetzt kündigt wieviel ALG bekommt sie wie lange und macht es mehr Sinn die 12 Monate jetzt vollzumachen oder soll sie lieber gleich kündigen. Ist es ein Unterschied ob sie selbst kündigt oder ob Arbeitgeber und meine Frau sich einvernehmlich voneinander trennen? Fragen über Fragen. Vielen Dank für die Hilfe.
Hallo, im Prinzip ist doch das Hauptproblem, dass sie 20 Stunden bezahlt bekommt und Vollzeit arbeitet. Das geht natürlich nicht. Ihre Frau hat im Rahmen des Vertrages ihre Arbeitszeit zu erfüllen, nicht aber das Doppelte. Sie müsste eigentlich mit dem Arbeitgeber reden und dann eben nur 20 Stunden arbeiten. Dann kann man ja mal sehen, wie der Arbeitgeber damit umgeht. Ob auf 30 Stunden erhöht oder nicht. Dann muss er kündigen. Wenn sie nämlich kündigt wird sie erst einmal gesperrt sein, außerdem erhält sie Arbeitslosengeld für den Vertrag, heruntergebrochen auf 30 Stunden. Liebe Grüße NB
cube
Das Problem ist, dass sie selbst ja die TZ von nur 20 Std. nach der EZ beantragt hat. Auf eine Erhöhung zu einem späteren Zeitpunkt hat man aber keinen Anspruch. Das hättet ihr vorher so vereinbaren müssen. Kündigt sie selbst oder macht einen Auflösungsvertrag kann das eine Sperre beim ALG von 3 Monaten nach sich ziehen. Am sinnvollsten wäre es, weiter zu arbeiten und sich in der Zeit einen neuen Job zu suchen. Oder vor einer Eigenkündigung ohne neuen Job wenigstens das Jahr voll zu machen. Denn das ALG berechnet sich nach dem, was in den letzten 24 Monaten verdient wurde und diese Zeit dient auch als Bemessungsgrundlage für den Länge des Bezuges. Momentan würde sie nur 3 Monate lang ALG bekommen. Nach 12 Monaten aber schon 6 Monate lang.
Felica
Macht einen Termin und lasst euch beraiten beim AA. Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, die EZ wird übersprungen, führt also nicht zum Nachteil. Aktuell arbeitet sie TZ, also würde das ALG1 auch nach TZ berechnet werden. Aber wie gesagt, am besten direkt beim AA nachfragen. Dort kann sie sich erst auch einmal arbeitssuchend melden ohne arbeitslos zu sein.
Ähnliche Fragen
Guten Tag Frau Bader, ich habe 2 Jahre Elternzeit eigereicht und möchte nun bei meinem Arbeitgeber, halbtags (ca. 20Std) anfangen. Meine Chefin sagte mir, dass ich die Elternzeit verlängern muss, da wenn ich dies nicht tue, ich wieder Vollzeit arbeiten muss. Ist dies korrekt? Zudem möchte ich gerne wissen, ob ich einen neuen Arbeitsvertrag unter ...
Hallo, bin momentan in einer etwas unglücklichen Situation. Habe 2 Jahre Elternzeit genommen , bekomme Unterstützung vom Jobcenter (alg2) und arbeite auf 160 Euro Basis. Hab meinen Chef um eine Teilzeitstelle gebeten welche aber erst ab Herbst Winter 2017 möglich wäre da dann eine neue Filiale geöffnet werden soll. Also bot er mir eine 450 E ...
Hallo habe da eine Frage bezüglich Elternzeit. Geplannt ist, dass meine Frau das erste Jahr komplett zuhause bleibt. Ich werde hier 2 Monate unterstützend zuhause bleiben. Weiterhin ist geplannt, dass ich dann erstmal 2 Jahr in Teilzeit gehe. Gibt es hierfür etwas bei der Beantragung zu beachten. Möchte nach Möglichkeit erstmal nur den Arb ...
Hallo Frau Bader, Ich komme im November aus einer zweijährigen Elternzeit. Ich möchte dann 5 Jahre in die Brückenteilzeit, um meinen Anspruch auf Vollzeit zu sichern. Allerdings würden die 5 Jahre B.Teilzeit nicht ausreichen und würde gerne noch weitere 3 Jahre Teilzeit arbeiten. Ist es eine Möglichkeit, nach der 5 jährigen B.Teilzeit nahtlos in ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber in Niedersachsen bereits mitgeteilt, dass ich beabsichtige, für die Dauer von zwei Jahren Elternzeit zu nehmen. Während dieser Elternzeit werde ich zu meinem Freund nach Nordrhein-Westfalen ziehen. Dort werde ich auch meinen Wohnsitz anmelden und Elterngeld beantragen. Aktuell ist nicht gepla ...
Hallo, ich hatte heute mein Wiedereinstiegs Gespräch. ich möchte gerne 15 Stunden pro Woche arbeiten, das stellt auch kein Problem dar. jetzt wurde ich aber informiert das dann mein Stundenlohn auf Mindestlohn herabgesetzt wird. Ist das Rechtens?
Sehr geehrte Frau Bader, folgende Situation: von Mai 2024 bis Mai 2026 war ich zwei Jahre in Elternzeit von meinem ersten Kind. Vor der Geburt wegen des Berufsfelds im Beschäftigungsverbot. Nach Meldung meiner zweiten Schwangerschaft zu Anfang April diesen Jahres (ET: Oktober 2026) wurde meine Elternzeit bis zur Geburt des zweiten Kindes vom AG ve ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich würde gerne Teilzeit während Elternzeit arbeiten. Dies ist jedoch nur in einem Umfang ab 15 Stunden möglich. Bei meinem Arbeitgeber habe ich aktuell nur einen 12 Stunden Vertrag. (Ich war mal Vollzeit, hatte dann aber auf 12 Stunden reduziert, da meine Schwiegereltern nicht mehr Betreuung übernehmen konnten.) Kann ...
Hallo Frau Bader, mein Mann und ich würden gerne mit unserem Kind nach Süddänemark auswandern. Ich bin aktuell Beamtin in Bayern. Unser Gedanke war, dass ich eine Versetzung beantrage nach Schleswig-Holstein, was jedoch sehr lange dauern kann. Bei einer (familienpolitischen) Beurlaubung meine ich, dass ich keinen Beilhilfeanspruch mehr habe, soda ...
Guten Tag, ich bin bis zum 28.07. in Elternzeit und habe am 01.07. das letzte Mal Elterngeld Plus erhalten (Für den Zeitraum 28.06.-28.07.)Ich habe während der Zeit auch 15 Stunden in TZ gearbeitet, damit es zu keiner Kürzung kommt und das war für die EG Stelle auch soweit okay. Nun hat der Arbeitgeber am Ende des Monats das "neue" Teilzeitgehalt ...
Die letzten 10 Beiträge
- Mutterschutzgesetz zum Stillen
- Rentenpunkte
- Unzulässige Schutzmaßnahmen & Baustellen-Gefahren im Markt
- Still-BV, kein Elterngeld?
- Still-BV, Elterngeld
- Bürgergeld trotz Elterngeld
- Elterngeld für 2. Kind optimieren?
- Frühgeburt- längerer Mutterschutz- aber weniger Eltergeldplus Monate?
- Klage Unterhaltsvorschusskasse
- Zielvereinbarung im Job soll während Mutterschutz weiterlaufen, laut AG