Christian8855
Hallo meine Frau war Vollzeit als SeniorProjektManagerin in einer Agentur und hat da 4300 € brutto verdient. Dann kam unsere Kleine und Sie ist für 18 Monate in Elternzeit gegangen, 12 Monate haben wir regulär das Elterngeld erhalten, den Rest das Ersparte verbraucht. Seit 7 Monate ist meine Frau wieder beim alten Arbeitgeber mit 20 Stunden und 2150€ Gehalt. Aber der Arbeitgeber behandelt sie vom Arbeitspensum her wie eine Vollarbeitskraft und weigert sich den Arbeitsvertrag wie gewünscht auf 30 Stunden zu erhöhen. 30 Stunden wären das angestrebte Pensum meiner Frau. Kann mir jemand sagen wie man dieses Chaos im Bezug auf das Arbeitslosengeld berechnen kann? Also wenn meine Frau jetzt kündigt wieviel ALG bekommt sie wie lange und macht es mehr Sinn die 12 Monate jetzt vollzumachen oder soll sie lieber gleich kündigen. Ist es ein Unterschied ob sie selbst kündigt oder ob Arbeitgeber und meine Frau sich einvernehmlich voneinander trennen? Fragen über Fragen. Vielen Dank für die Hilfe.
Hallo, im Prinzip ist doch das Hauptproblem, dass sie 20 Stunden bezahlt bekommt und Vollzeit arbeitet. Das geht natürlich nicht. Ihre Frau hat im Rahmen des Vertrages ihre Arbeitszeit zu erfüllen, nicht aber das Doppelte. Sie müsste eigentlich mit dem Arbeitgeber reden und dann eben nur 20 Stunden arbeiten. Dann kann man ja mal sehen, wie der Arbeitgeber damit umgeht. Ob auf 30 Stunden erhöht oder nicht. Dann muss er kündigen. Wenn sie nämlich kündigt wird sie erst einmal gesperrt sein, außerdem erhält sie Arbeitslosengeld für den Vertrag, heruntergebrochen auf 30 Stunden. Liebe Grüße NB
cube
Das Problem ist, dass sie selbst ja die TZ von nur 20 Std. nach der EZ beantragt hat. Auf eine Erhöhung zu einem späteren Zeitpunkt hat man aber keinen Anspruch. Das hättet ihr vorher so vereinbaren müssen. Kündigt sie selbst oder macht einen Auflösungsvertrag kann das eine Sperre beim ALG von 3 Monaten nach sich ziehen. Am sinnvollsten wäre es, weiter zu arbeiten und sich in der Zeit einen neuen Job zu suchen. Oder vor einer Eigenkündigung ohne neuen Job wenigstens das Jahr voll zu machen. Denn das ALG berechnet sich nach dem, was in den letzten 24 Monaten verdient wurde und diese Zeit dient auch als Bemessungsgrundlage für den Länge des Bezuges. Momentan würde sie nur 3 Monate lang ALG bekommen. Nach 12 Monaten aber schon 6 Monate lang.
Felica
Macht einen Termin und lasst euch beraiten beim AA. Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, die EZ wird übersprungen, führt also nicht zum Nachteil. Aktuell arbeitet sie TZ, also würde das ALG1 auch nach TZ berechnet werden. Aber wie gesagt, am besten direkt beim AA nachfragen. Dort kann sie sich erst auch einmal arbeitssuchend melden ohne arbeitslos zu sein.
Ähnliche Fragen
Guten Tag Frau Bader, ich habe 2 Jahre Elternzeit eigereicht und möchte nun bei meinem Arbeitgeber, halbtags (ca. 20Std) anfangen. Meine Chefin sagte mir, dass ich die Elternzeit verlängern muss, da wenn ich dies nicht tue, ich wieder Vollzeit arbeiten muss. Ist dies korrekt? Zudem möchte ich gerne wissen, ob ich einen neuen Arbeitsvertrag unter ...
Hallo, bin momentan in einer etwas unglücklichen Situation. Habe 2 Jahre Elternzeit genommen , bekomme Unterstützung vom Jobcenter (alg2) und arbeite auf 160 Euro Basis. Hab meinen Chef um eine Teilzeitstelle gebeten welche aber erst ab Herbst Winter 2017 möglich wäre da dann eine neue Filiale geöffnet werden soll. Also bot er mir eine 450 E ...
Hallo habe da eine Frage bezüglich Elternzeit. Geplannt ist, dass meine Frau das erste Jahr komplett zuhause bleibt. Ich werde hier 2 Monate unterstützend zuhause bleiben. Weiterhin ist geplannt, dass ich dann erstmal 2 Jahr in Teilzeit gehe. Gibt es hierfür etwas bei der Beantragung zu beachten. Möchte nach Möglichkeit erstmal nur den Arb ...
Hallo zusammen, ich habe eine Frage zur Berechnung der erlaubten Teilzeitarbeitszeit während der Elternzeit (§ 15 BEEG). Konkret geht es um den Wochenschnitt pro Lebensmonat: - Das Gesetz erlaubt maximal 32 Wochenstunden im Durchschnitt pro Lebensmonat. Das Problem: Wochen fallen häufig teilweise in zwei Lebensmonate („angebrochene Wochen ...
Hallo, im Forum sind so viele Beiträge dazu deshalb wollte ich direkt nachfragen. Ich möchte nur Basiselterngeld beantragen. Laut dem Antrag kann der Partner in den ersten 12 Monaten ebenfalls für 1 Monat Basiselterngeld beantragen. Ist es relevant in welchem der ersten 12 Lebensmonate das ist? Kann ich zB im 11. Lebensmonat parallel zu m ...
Hallo Frau Bader, Ich starte am 01.11.2025 nach 18 Monaten Elternzeit wieder ins Berufsleben. Ich habe noch 15 Tage Resturlaub aus 2024 und 5 Tage für 2025. In meiner Firma und Abteilung wird aktuell noch bis Februar 2026 Kurzarbeit gemacht. Ich soll auch ca. 5 bis 8 Tage im Monat Kurzarbeit machen. Wie lange habe ich Zeit den Urlaubsanspru ...
Hallo Frau Bader, Ich starte am 01.11.2025 nach 18 Monaten Elternzeit wieder ins Berufsleben. Ich habe noch 15 Tage Resturlaub aus 2024 und 5 Tage für 2025. In meiner Firma und Abteilung wird bis Februar 2026 Kurzarbeit gemacht. Ich soll auch 5 bis 8 Tage Kurzarbeit pro Monat machen. Wie lange habe ich Zeit den Urlaub aus 2024 zu nehmen, bi ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite im öffentlichen Dienst. Es besteht nach Beendigung meiner Elternzeit ein Anspruch auf eine gleichwertige Tätigkeit in meiner bisherigen Eingruppierung. Derzeit ist laut meinem Arbeitgeber nur eine Position auf diesem Eingruppierungsniveau verfügbar. Der Arbeitsweg für diese Position wäre jedoch in B ...
Hallo zusammen, ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen. Momentan befinde ich mich in Elternzeit für meinen Sohn, der am 16.10.24 auf die Welt kam. Nun sind wir erneut Schwanger, der geplante Geburtstermin ist der 20.02.26. Unser Plan war die Elternzeit vorzeitig zum 15.12.25 zu beenden, um wieder Anspruch auf das volle Elterngeld zu haben. ...
Guten Abend! Ich habe vor der Geburt des 1.Kindes voll gearbeitet, nach der Geburt dann 3 Jahre Elternzeit eingereicht und arbeite noch mit 15 Stunden in Teilzeit in Elternzeit (Ende zum 18.3.26). Jetzt bin ich wieder schwanger, Mutterschutz beginnt am 4.4.26. D.h. die Elternzeit endet vor dem Mutterschutz, ich brauche nichts beenden. Demnac ...