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hallo frau bader! mein alg(arbeitslosengeld) läuft nächsten monat aus und alh(arbeitslosenhilfe) soll ja nur noch bezahlt werden wenn der ehemann im "ramen " verdient ect.. es kann also sein das ich meine alh nicht bekomme und wir mit nur einem gehalt dastehn. da wir jedoch kiwu haben wäre die frage , ob sie wissen wie das von statten ginge wenn ich schwanger wäre ? müsste mir das amt dann alh genehmigen ? egal was der mann verdient???? vielen dank , bille
Hallo, die Schwangerscahft ändert am Alu nix, wenn man arbeiten könnte. Aber wenn das Kind da ist, muss man nachweisen, dass man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Gruß, NB
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Hallo... ALH ist eine Bedarfszahlung... das bedeutet, das diese nach Bedarf (so wie Sozialhilfe) berechnet wird. Wenn der Mann also genügend Geld verdient (und das gilt auch für eheähnliche Lebensgemeinschaften), dann sieht es wohl mau aus mit ALH. Ich denke mal, wenn ein 2. Kind kommen würde, müsste die Sache neu berechnet werden. Mein Tip, suchen Sie sich ne Arbeit und dann haben Sie auch wieder "MuSchu" und "Elternzeit". LG Heike
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liebe heike , danke für den tip das ich mir ne arbeit suchen sollte. auf den trichter bin ich schon selber gekommen. wenn würde erst mal das 1. kommen. es ist leider so , das es in unserem "breitengrad" sehr schlecht mit arbeit aussieht! wenn ich mit dem kiwu warten müsste bis ich was an arbeit bekäme wäre gerade DER gestorben. Ich hoffe das ihr tip zwecks der arbeitssuche meinerseits eher höflicher als "spitzer " natur war, denn auf den 1. blick habe ich ihn als sehr verletztend und erniedrigend empfunden ( zumal ich jahrelang und viel al-versicherung bezahlt habe). wie gesagt , ich hoffe das ich es nur falsch verstanden habe!!!! mit freundlichem gruss, bille
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hallo frau bader ! ich steh doch dem arbeitsmarkt zur verfügung, egal sw oder nicht . ist das nicht das selbe? gruss, bille
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ot
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ich hab das so verstanden das ich als schwangere keine arbeitslosenhilfe bekomme weil mein mann zu viel verdient, und da die sw auch nix ändert.
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ot
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