Mitglied inaktiv
Guten Abend Fr. Bader, meine Tochter ist jetzt 20 Monate alt,ich erhalte noch bis November Erziehungsgeld und wollte ab Januar 2007 wieder arbeiten gehen(erstmal 400 Euro Job-mein Vertrag lief während der Elternzeit aus). Ich habe mich jetzt schon für Dez. arbeitslos gemeldet. Nun mußte ich heute feststellen,das ich wieder schwanger bin.(Vorraussichtlicher Termin Anfang April)Was steht mir denn in der Zeit zwischen Nov.-April zu? Arbeitslos melden kann ich mich ja jetzt nicht mehr,da ich dem Arbeitsmarkt schwanger nicht zur Verfügung stehe. Bekomme ich auch Mutterschaftsgeld? Sorry,ist sehr lang geworden, schon mal vielen Dank im vorraus MFG larama
Hallo, natürlich stehen Sie dem ARbeitsmarkt auch ss zur Verfügung! Sie erhalten ArbGeld I bis zum Ende der Schutzfrist nach der Geburt. Gruß, NB (auch mit Tochter 20 Mo.)
Mitglied inaktiv
Bis zur Muschu-Frist und auf Deinen Wunsch hin auch bis zur Geburt kannst Du Dich dem Arbeitsmarkt doch zur Verfügung stellen- ist doch allein DEINE Entscheidung. Denn bekommst Du auch bis dahin ALG. Wenn Du Dich nicht zur Verfügung stellst/ stellen möchtest, wird diese Zeit auch nicht dem Rentenversicherungsträger gemeldet und es kann auch sein, dass sich Deine Anspruchsdauer durch diese "Zeit ohne Nachweis" verkürzt, d.h. Du hast nach der EZ für´s zweite Kind eventuell keinen oder verkürzten Anspruch. Mutterschaftsgeld erhältst Du nur den KK- Satz meines Wissens nach. Ansonsten eventuell ALG II, wenn Bedürftigkeit besteht. LG
Mitglied inaktiv
Ich habe eben übersehen, dass Du ohnehin nur auf Minijob-Basis gearbeitet hast. Wenn Du in den letzten 24 Monaten (bei Antragstellung ALG) nicht 12 Monate versivcherungspflichtige Zeiten nachweisen kannst, hast Du ohnehin keinen ALG- Anspruch. LG
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