Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitslosengeld nach Erziehungsurlaub

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Arbeitslosengeld nach Erziehungsurlaub

Mitglied inaktiv

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Vor meiner ersten SS verdiente ich in meinem Job 3200 DM brutto und führte davon die gesetzlichen Beiträge zur Arbeitslosenversicherung ab. September 96 wurde mein Sohn geboren und Januar 99 meine Tochter. Bis Dezember 2000 habe ich Erziehungsurlaub genommen und seit Januar 01 bin ich arbeitslos. Jetzt meint das Arbeitsamt, dass mein letzter Verdienst nicht mehr zur Berechnung meines Arbeitslosengeldes herangezogen werden kann – da länger als 3 Jahre her. Die Einstufung meines Gehaltes erfolgt jetzt nach derzeit gültigem Tarif und der ist 2009 DM. Und nur davon will man mir Arbeitslosengeld zahlen. Kann mich das AA so runterstufen?? Hat man während der Mutterschutzfrist und Erziehungsurlaub keinen Schutz??


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Momo, hat der Arbeitslose wegen der Betreuung oder Erziehung von Kindern während des Bezuges von EG ein geringeres Entgelt erzielt, bleibt diese Zeit für die Bildung des Bemessungsspielraumes außer Betracht. Es wird auf das Arbeitsentgelt davor zurückgegriffen. Gruß, NB


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