Dream2014
Habe nach der Elternzeit meiner beiden Kinder einen Antrag auf Arbeitslosengeld 1 gestellt, dieser wurde abgelehnt. Ich habe bein meinem ersten Kind 1 Jahr und 11 Monate Elternzeit genommen, dann ist mein zweites Kind geboren. Dann habe ich meine drei Jahre Elternzeit genommen. Dich nach den drei Jahren keinen KiGa Platz hatte habe ich meinen Arbeitgeber gebeten meine noch nicht verbrauchte Elternzeit die mir von meiner Tochter noch übrig geblieben ist anzuhängen. Sprich 1 Jahr und 1 Monat. Jetzt wird der Arbeitslosengeld Antrag zurückgewiesen da ich lt. Aussage des Arbeitsamtes spätestens wo mein Kind 4 Jahre geworden ist mich hätte Arbeitslos melden müssen. Verstehe ich nicht ganz da ich ja zu dem Zeitpunkt noch einen Arbeitsvertrag hatte. (musste dann auf Grundnicht realisierbarer Betreuungsmöglichkeiten einen Aufhebungsvertrag schließen). Ist das rechtens? Wie kann ich dagegen Vorgehen? Es geht mir nicht unbedingt ums Geld da ich wieder einen Job habe. Nur das bedeutet für mich ja dennoch eine Lücke in meiner Rentenvericherungspflicht.
Hallo, verstehe ich nicht so ganz. Wie alt sind die Kinder denn jetzt? Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Wann hast Du den Aufhebungsvertrag unterschrieben und wann warst Du beim Arbeitsamt ?
Mitglied inaktiv
Mich wundert die Elternzeitübertragung von über einem Jahr schon. Meines Wissens nach kann man eh nur bis zu 12 Monate dann zu einem späteren zeitpunkt nehmen, wäre also schon 1 Monat zuviel. Aufhebungsvertrag ohne das vorherige OK das Arbeitsamtes ist ganz schlecht, sowas sollte man IMMER im vorfeld klären. Je nach Sachbearbeiter gibt es dann eine Sperre oder nicht. Mangelnde Kinderbetreuung hin oder her.
Dream2014
Aufhebungsvertrag war mit dem Arbeitsamt abgesprochen. Es blieb mir auch keine andere Wahl da ich von 7:00-18:00 Uhr keine Betreuungsmöglichkeiten habe. Der Aufhebungsvertrag ist ja auch nicht das Problem. Dieser wurde am 2.1 geschlossen und am selben Tag war ich beim Arbeitsamt. Lt. Meiner Info darf man nicht verbrauchte Elternzeit vom ersten Kind bis zum spätestens 6. Geburtstag nachholen. Das lag auch im Soll. Rentenversicherungsrechtlich scheint das auch i.O. Zu sein.
luvi
Hallo, ich hatte auch schon mal das Problem, das ich kein Arbeitslosengeld 1 bekam, da ich mehr als 4 Jahre nichts mehr verdient hatte. Hab mich damals schon darüber geärgert, dass der Anspruch einfach so verloren geht, aber bei Dir ist das ja noch viel ungerechter. Ich hatte damals tatsächlich keine Arbeit und war viel im Ausland. Ich würde an Deiner Stelle auf alle Fälle Widerspruch einlegen, und noch mal genau begründen, dass Du erst jetzt gekündigt hast bzw. ihr einen Aufhebungsvertrag geschlossen habt. Vielleicht hat der Sachbearbeiter nicht richtig geguckt und übersehen, dass Du aufgrund von Elternzeit so lange nicht gearbeitet hast. Wenn ich mich recht erinnere, habe ich im Netz mal irgendwo gelesen, dass sich aufgrund von Elternzeit der Arbeitslosengeld 1 Anspruch verlängert. Ich drück Dir die Daumen. Luvi
Dream2014
Sie sind im Dez. 4 geworden und zweite Mitte Januar 6. Aufhebungsvertrag wurde nach dem vierten Geburtstag des zweiten und vor dem Geburtstag des ersten 6 Jahre geschlossen. Und gleichzeitig war auch die Arbeitslosenmeldung.
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