Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitslose nehmen wir nicht!

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Arbeitslose nehmen wir nicht!

Mitglied inaktiv

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Guten Tag Frau Bader, ich würde gerne folgende Frage algemin beantwortet wissen: Darf eine Wohungsbaugesellschaft die Wohnungsvermittlung verweigern, weil man arbeislos ist? Ich musste mir das jetzt schon öfter "gefallen Lassen" das man mir bereis am Telefon sagte, das an arbeitlose nicht vermitelt würde, obwohl ich direkt auf Wohungen des 2. Förderwegs bzw. WBS fragte. Vielen dank im voraus für ihre Mühe.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise. Hier geht es nur um Fragen und Probleme rund-ums-Baby. Ansonsten kann ich Ihnen anbieten, entgeltlich über meine private E-Mail zu antworten. Oder suchen Sie einen Kollegen vor Ort auf. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hi! Ich denke nicht, dass die Wohnungsgesellschaft das darf. Allerdings, wie will man denen das verbieten? Wenn du z.B. in einem Ballungsraum wie München lebst, wirst du gesagt bekommen, da gab es noch andere Interessenten. Und der WBS bedeutet nicht, das man arbeitslos sein muss! Auch Familien mit geringem Einkommen können einen WBS bekommen, LG


Mitglied inaktiv

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Es ist ja so, dass sich die Vermieter ihre Mieter immer noch selbst aussuchen dürfen. Am liebsten möchten Vermieter natürlich Mieter, die ein hohes Einkommen haben. Als HartzIV-Empfänger (bist du sichlicher nicht, sonst würdest du keinen WBS bekommen) nehmen dich die Vermieter schon gar nicht mehr, seitdem die Ämter direkt an die Empfänger und nicht mehr an die Vermieter die Miete zahlen. Ich habe selbst jetzt zum 1.5. eine Wohnung mit WBS gemietet, die ich ohne WBS bestimmt nicht zu dem Preis bekommen hätte. Aber ich arbeite halt, verdiene nur recht wenig. Gruß Arlett


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