Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitskollege elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Arbeitskollege elternzeit

magic-woman

Beitrag melden

Hallo. Mein freund ist Springer-Fahrer einer Bäckerei. Das heisst er kennt alle Touren und fährt als urlaubs- und krankheitsvetretung. Jetzt hat zum einen ein Kollege der auch Springer ist gekündigt. Ein anderer Kollege hat frisch ein Kind gekriegt und hat vor über Ostern bzw Pfingsten die 2 Monate elternzeit jeweils zu nehmen. Sonst hat er noch keine Kinder. Da es in der Firma aber noch 3 andere Fahrer mit Kinder gibt und da ja Ferien sind (ich habe auch 2 aus meiner vorherigen Ehe weshalb wir auch hofften eine Woche Urlaub mache zu können), kann der Vater dann trotzdem elternzeit nehmen, obwohl er nicht in den Ferien nehmen müsste? Ja es ist noch ne Weile hin aber der Arbeitgeber hat sehr große Schwierigkeiten Mitarbeiter vor allem Fahrer zu finden. Und die müssten auch erst eingearbeitet werden. Vielen Dank. Daniela


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, man muss doch unterscheiden zwischen dem Anspruch auf EZ und den betrieblichen Bedürfnissen des AG. Letztere müssen theroretisch den AN nicht interessieren.Praktsich schon - zumal es ja auch um die Interessen der anderen An geht. Liebe Grüße NB


cube

Beitrag melden

Elternzeit hat nichts mit Ferienzeit oder der Urlaubswünsche der Kollegen zu tun. Auf EZ hat man einfach Anspruch und der AG kann diesen nicht verwehren oder den Zeitpunkt bestimmen. Stell dir mal vor, ihr bekommt ein Kind zusammen und dein Partner dürfte keine Elternzeit im 1. Jahr nehmen, weil Kollege x da gerne in Urlaub fahren möchte. Aber mal ganz generell zur Ferienzeit und Eltern: auch Eltern mit schulpflichtigen Kindern haben keinen rechtlichen Anspruch auf Urlaub in den Schulferien. Der AG ist angehalten, familienfreundlich zu agieren und idR werden die Eltern mit schulpflichtigen! Kindern in den Ferien bevorzugt - ein Anrecht darauf hat man jedoch nicht. DerAG ist dafür verantwortlich, den Urlaub im Sinne der AN´s UND des Betriebes zu genehmigen oder eben nicht. Also einfach einreichen und dann schauen, ob er genehmigt wird oder nicht.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo! Ich war vom 27.6.24 bis zum 26.06.25 in Elternzeit und war vorher im Beschäftigungsverbot. Am 27.06.25 beginnt nun mein erster offizieller Arbeitstag und nehme aber gerade meinen Resturlaub.  Ich habe am 29.05.25 das letzte mal eine Auszahlung der Elterngeldstelle bekommen und müsste am 27. Juni wieder Gehalt vom Arbeitgeber bekommen. ...

Hallo! Ich war vom 27.6.24 bis zum 26.06.25 in Elternzeit und war vorher im Beschäftigungsverbot. Am 27.06.25 beginnt nun mein erster offizieller Arbeitstag und nehme aber gerade meinen Resturlaub.  Ich habe am 29.05.25 das letzte mal eine Auszahlung der Elterngeldstelle bekommen und müsste am 27. Juni wieder Gehalt vom Arbeitgeber bekommen. ...

Hallo, "Das liegt daran, dass die Elternzeit einen Tag vor dem tatsächlichen Geburtstermin startet." Stimmt diese Aussage? Mein errechneter ET war 07.06.25 geboren wurde mein Kind am 31 05 2025  Ich habe 3 Jahre Elternzeit beantragt.   Wann beginnt und endet dann die Elternzeit? Der Arbeitgeber hat die Elternzeit nochmal berec ...

Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich des Mutterschaftsgelds. und zwar ist meine Situation folgende: Ich befinde mich aktuel noch in Elternzeit, übe aber bei meinem Hauptarbeitgeber bis voraussichtlich zum Ende der Elternzeit einen Minijob aus. Nun wäre meine Frage, aus welcher dieser beiden Tätigkeiten ich Mutterschaftsgeld ...

Hallo Frau Bader, mein Sohn ist am 01.07.2020 auf die Welt gekommen. Da habe ich drei Jahre Elternzeit genommen. Am 04.01.2023 ist sein kleiner Bruder auf die Welt gekommen dafür habe ich die Elternzeit unterbrochen und die vollen 3 Jahre vom kleinen Bruder genommen. Mein Arbeitgeber möchte einen schriftlichen Antrag zu erneuten Aufnahme der re ...

Guten Tag Frau Bader, Ich befinde mich zur Zeit in der Elternzeit für ein Jahr bis 27.04.2026. Mein Mann und ich haben aber ein Wünsch für das zweite Kind und ich würde wieder schwanger sein während dieser Elternzeit. Meine Fragen sind, muss ich die Elternzeit rechtzeitig beenden wenn ich in der Elternzeit erneut schwanger wäre? Und wie sieht e ...

Hallo,  Folgender Fall: Ich bin in der Pflege tätig und wurde deshalb ins Beschäftigungsverbot geschickt, als ich schwanger wurde. Ich habe im Juni 23 mein erstes Kind bekommen, und habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Im September 24 bin ich erneut schwanger geworden, habe meinen Arbeitgeber informiert, und ihnen wieder vom Frauenarzt d ...

Guten Tag Frau Bader, ich bin Beamtin im Schuldienst und möchte während der Elternzeit innerhalb des Bundeslandes umziehen. Auf Grund der Entfernung von über 100km zum jetzigen Dienstort könnte ich dahin nicht mehr zurück. Ist das Land in dem Fall verpflichtet, mich wohnortnah einzusetzen oder kann das abgelehnt werden? Vielen Dank,  Clau ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich wende mich an Sie mit einer Frage zur Urlaubsregelung im Anschluss an meine Elternzeit, die Ende September dieses Jahres ausläuft. Im Jahr 2024 habe ich lediglich 5 Urlaubstage nehmen können, bevor ich aufgrund schwangerschaftsbedingter Erkrankung durchgehend krankgeschrieben wurde. Ein weiterer Urlaubsabbau war ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Elternzeit (- September 2026). Meine Firma wird aber demnächst ihren Betrieb einstellen. Ich habe jetzt eine Kündigung zum 31.September erhalten (mit Zulässigkeitsbescheid vom Gewerbeaufsichtsamt). Wie bei meinen Arbeitskolleginnen steht auch in meiner Kündigung, dass ich nach § 38 Abs. 1 S. ...