magic-woman
Hallo. Mein freund ist Springer-Fahrer einer Bäckerei. Das heisst er kennt alle Touren und fährt als urlaubs- und krankheitsvetretung. Jetzt hat zum einen ein Kollege der auch Springer ist gekündigt. Ein anderer Kollege hat frisch ein Kind gekriegt und hat vor über Ostern bzw Pfingsten die 2 Monate elternzeit jeweils zu nehmen. Sonst hat er noch keine Kinder. Da es in der Firma aber noch 3 andere Fahrer mit Kinder gibt und da ja Ferien sind (ich habe auch 2 aus meiner vorherigen Ehe weshalb wir auch hofften eine Woche Urlaub mache zu können), kann der Vater dann trotzdem elternzeit nehmen, obwohl er nicht in den Ferien nehmen müsste? Ja es ist noch ne Weile hin aber der Arbeitgeber hat sehr große Schwierigkeiten Mitarbeiter vor allem Fahrer zu finden. Und die müssten auch erst eingearbeitet werden. Vielen Dank. Daniela
Hallo, man muss doch unterscheiden zwischen dem Anspruch auf EZ und den betrieblichen Bedürfnissen des AG. Letztere müssen theroretisch den AN nicht interessieren.Praktsich schon - zumal es ja auch um die Interessen der anderen An geht. Liebe Grüße NB
cube
Elternzeit hat nichts mit Ferienzeit oder der Urlaubswünsche der Kollegen zu tun. Auf EZ hat man einfach Anspruch und der AG kann diesen nicht verwehren oder den Zeitpunkt bestimmen. Stell dir mal vor, ihr bekommt ein Kind zusammen und dein Partner dürfte keine Elternzeit im 1. Jahr nehmen, weil Kollege x da gerne in Urlaub fahren möchte. Aber mal ganz generell zur Ferienzeit und Eltern: auch Eltern mit schulpflichtigen Kindern haben keinen rechtlichen Anspruch auf Urlaub in den Schulferien. Der AG ist angehalten, familienfreundlich zu agieren und idR werden die Eltern mit schulpflichtigen! Kindern in den Ferien bevorzugt - ein Anrecht darauf hat man jedoch nicht. DerAG ist dafür verantwortlich, den Urlaub im Sinne der AN´s UND des Betriebes zu genehmigen oder eben nicht. Also einfach einreichen und dann schauen, ob er genehmigt wird oder nicht.
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