Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeits(zwischen)zeugniss vor Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Arbeits(zwischen)zeugniss vor Elternzeit

silvic

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Hallo Frau Bader, habe ich ein Recht auf ein Arbeitszwischenzeugniss vor der Elternzeit? (beabsichtige 1 J EZ zu nehmen und wenn alles gut läuft im 2 J TZ in EZ zu beginnen). Ich hätte gerne eins, zumal sich unsere Abteilung höchstwahrscheinlich bis ich wiederkomme auflösen wird? Laut unserer Personalabteilung habe ich kein Anspruch darauf? Gibt es einen Paragraphen bzw. wie kann ich den AG doch dazu bekommen, mir das Zeugnis auszustellen? Danke!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Anspruch auf ein Zwischenzeugnis hat der Arbeitnehmer in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis wenn er einen besonderen Grund vorweisen kann. Dieser Anspruch resultiert aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gemäß § 242 BGB. In einem Urteil des LAG Köln vom 30.08.2007, Az 10 Sa. 482/07 geht das LAG auf den Anspruch auf ein Zwischenzeugnis für eine längeren Arbeitsunterberechung ein und befürwortet es. Dort wird auf die Elternzeit hingewiesen. Liebe Grüsse, NB


peekaboo

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http://www.bewerben.de/informationen/hat-anspruch-auf-ein-zwischenzeugnis-bei-elternzeit.htm


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