Guten Tag,
ich möchte als Vater nun den ersten meiner beiden Monate Elternzeit nehmen.
Nun wird es aber so sein, dass ich nach 3 der 4 Wochen den Arbeitgeber wechseln werde.
Beim alten Arbeitgeber werde ich nun die Elternzeit anmelden. Würde aber dann gerne beim neuen Arbeitgeber direkt wieder voll arbeiten.
Stimmt der ablauf:
Elternzeit beim alten AG.
Antrag Elterngeld.
Dann 40h beim neun AG. (Wochendurchschnitt bleibt unter 30h)
Der Elternstelle dann den Verdienst in der einen Woche mitteilen und zuviel gezahltes Elterngeld zurückzahlen.
Muss mein neuer AG da irgendetwas tun ?
grüße
von
metalhase88
am 11.10.2016, 08:41
Antwort auf:
Arbeitgeberwechsel während der Elternzeit
Hallo,
nein, da Sie ja in der 4. Woche mehr als 30 Std arbeiten.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.10.2016
Antwort auf:
Arbeitgeberwechsel während der Elternzeit
Geht meiner Meinung nach nicht. Den die eine Woche beim neuen AG bist du nicht mehr in EZ - und damit entfällt eine der Grundvoraussetzungen für das Elterngeld. Der AG meldet ja der KK die Elternzeit-Daten. Muss er ja schon wegen der Rentenzeiten. Zudem darf man nicht mehr wie 30 Std die Woche arbeiten.
Außerdem die Frage, was ist mit dem zweiten Lebensmonat. Wenn Du den nicht bis zum 14ten Lebensmonat des Kindes nehmen kannst - warum auch immer, muss Du das Elterngeld zurück zahlen - auch das was Du für den ersten Monat bekommen hast. Du hast ja sicherlich beim neuen Ag eine Probezeit - und ich glaube da sehen die AG es nicht so gern wenn der neue Angestellte gleich mal wieder in Elternzeit geht.
Mein Rat wäre eher, nimm beide Monate beim alten AG - schließe das dort ab und starte dann beim neuen voll neu durch. Oder spiel mit offenen Karten beim neuen AG.
Mitglied inaktiv - 11.10.2016, 23:28
Antwort auf:
Arbeitgeberwechsel während der Elternzeit
Guten Tag,
den zweiten Monat nehme ich dann beim neuen AG.
Probezeit gibts nicht ;)
habe mich inzwischen bei der Elterngeldstelle erkundigt. Habe schriftlich nun den Ablauf bekommen.
Ich werde nun Elternzeit beim alten AG beantragen. Stelle auch meinen Elterngeld Antrag. Gebe dabei aber auch den vorraussichtlichen Bruttolohn beim neuen AG für die eine Woche an. Wenn ich dann meinen tatsächlichen Gehaltszettel habe, reiche ich den ein und muss dann nachzahlen oder bekomme dann noch was.
Die 38 Stunden beim neuen AG sind kein Problem. Man darf im durchschnitt nicht mehr wie 30 Stunden die Woche Arbeiten in der Elternzeit.
Da ich 3 Wochen 0 Stunden mache und dann eine Woche 38, passt das im durchschnitt...
So hab ichs nun von der Elterngeldstelle bekommen...
grüße
von
metalhase88
am 17.10.2016, 10:13
Antwort auf:
Arbeitgeberwechsel während der Elternzeit
Zur Info:
Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG) § 15 Anspruch auf Elternzeit
(4) Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin darf während der Elternzeit nicht mehr als 30 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats erwerbstätig sein.
von
metalhase88
am 17.10.2016, 10:20