Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeit

Frage: Arbeit

schwangere88

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Sehr geehrte Frau Bader, Meine elternzeit geht bis 15.09.18. Alter arbeitgeber bereits fristgerecht zum elternzeitende gekündigt. Am 1. August fange ich jedoch an beim neuen AG zu arbeiten. Brauche ich da noch irgendwelche Arbeitserlaubnis von meinem alten AG? MFG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es geht leider nicht hervor, wer gekündigt hat. Aber, mal ganz ehrlich, der alte Arbeitgeber wird da kein Interesse mehr daran haben. Liebe Grüße NB


cube

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Verstehe ich das richtig: dein alter Vertrag endet also erst zum 15.09.2018, du beginnst aber bereits am 1.8. eine neue Arbeitsstelle? Dann würden ja zwei Verträge parallel laufen. Da würde ich sagen, dem muss dein aktueller AG zustimmen, da du zum Zeiptunkt der Arbeitsaufnahme beim neuen AG ja noch beim alten AG unter Vertrag bist.


mellomania

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du hättest ohne vorherige genehmigung des alten AG überhaupt keinen neuen arbeitsvertrag unterschreiben dürfen!!! der beginn der neuen arbeit liegt IN der elternzeit! und mehr als 30 h darfst du da, davon ab, gar nicht arbeiten! oh oh...auch wenn du gekündigt hast...die elternzeti läuft über den vertragsbeginn raus..kann ärger geben..


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