Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeit in EZ?

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Arbeit in EZ?

Mitglied inaktiv

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Hallo, ich werde nach einem Jahr Erziehungszeit zu Hause im Oktober wieder arbeiten gehen. Nicht mehr Vollzeit wie bisher. Ist es richtig, dass ich noch WÄHREND der nächsten mir zustehenden zwei Jahre Erziehungszeit 30 Stunden die Woche arbeiten darf und der AG dann nicht den Vertrag ändert? D.h. dann würde ich nach 2 Jahren ja wieder meine Volzeitstelle nach dem alten Vertrag in Anspruch nehmen dürfen, oder? Wie sieht das der Gesetzgeber? Was sind Vor- und Nachteile, ob ich WÄHREND der Elternzeit arbeiten gehe oder angebe, dass meine Elternzeit mit diesem vergangenem einem Jahr beendet sei? Ich muss meinem AG bals Bescheid geben und weiß gar nicht, wie ich das machen soll. Wenn ich weiter in der Elternzeit bleibe (Geld bekommen wir vom JA nicht mehr), wird dann Krankenversicherung und Rent weiter für mich gezahlt? Danke, LG Janine


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, man arbeitet besser IM EU, denn dann hat man Kü-Schutz. Wenn man über 400 € verdient (in der EZ) muss man dafür ganz normal KK-Beiträge etc. leisten. Wenn keine Vertragsänderung vorgenommen wird gilt hinterher der alte Vertrag weiter. Gruß, NB


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