Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Anspruch Resturlaub

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Anspruch Resturlaub

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, ich habe bis Anfang Januar 2008 ein BV; wird bis zum MU verlängert (Beginn MU: 17.03.08). Ich habe noch Resturlaub aus 2007. Mein AG meinte, dass der Resturlaub aus 2007 verfallen würde mit Ablauf des 31.03.08 (so die Regelungen lt. Tarifvertrag). Gibt es nicht Sonderregelungen hierzu für Schwangere? Vielen Dank im Voraus! Viele Grüße Schnecke14


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ja, Sie können den Urlaub noch nach der EZ nehmen, MuSchG und BEEG. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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ich habe den gleichen Fall - Resturlaub von 2004 (BV zwischen 4. und 6. Kind) und den nehme ich jetzt anschließend an die Erz.zeit ab 12.11. Immer vom letzten Kind der Urlaub verfällt nicht, weil er ja erst nach dem EU genommen werden kann. Nur leider von den vorherigen SS verfällt bei mir alles. Also kannst du den an die Erz.zeit dranhängen! oder er muss abgegolten (ausgezahlt) werden.


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