Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Anspruch auf Kindergartenzuschuss

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Anspruch auf Kindergartenzuschuss

hundfrieda

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, habe ich gegenüber meinem Arbeitgeber einen Anspruch zur Zahlung eines Kindergartenzuschusses?? Ich weis, dass mein AG an andere Arbeitnehmer einen solchen Zusschuss zahlt. Mein Antrag auf einen solchen Zuschuss wurde abgelehnt, mit der Begründung, dass der Zuschuss auf Grund einer individuelle Vereinbarung mit dem jeweiligen Arbeitnehmer erfolgt. Ich habe daraufhin Widerspruch eingelegt, da ich mit meinem Antrag genau eine solche individuelle Vereinbarung treffen wollte und die Begründung daher nicht wirklich schlüssig ist. Auf diesen Widerspruch wurde allerdings nie reagiert. Gibt es hier eine Frist innerhalb welcher reagiert werden muss? Besten Dank für Ihre Antwort.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, grds sind solche Lohnbestandteile frei vereinbar - ein Anspruch gibt es nicht. Etwas anderes gilt nur, wenn eine Ungleichbehandlung vorliegt - also alle AN bis auf Sie den Zuschuss erhalten. Für die Uugleichbehandlung muss es einen sachlichen Grund geben. Liebe Grüße NB


Lina_100

Beitrag melden

Hallo, der Zuschuss ersetzt normalerweise eine Gehaltserhöhung, wenn er nicht von Anfang an vereinbart ist. Wenn Ihnen ein flexibler Bonus (ohne Anspruch) gezahlt wird, kann dieser umgewandelt werden. Sonst bei nächster Gehaltserhöhung anfragen, ob diese nicht als Zuschuss ausgestaltet werden kann. LG


Strudelteigteilchen

Beitrag melden

So ein Kindergartenzuschuß ist immer ein Lohnbestandteil - ein Teil des Lohns wird nicht ausgezahlt, sondern an den Kindergarten überwiesen. Das hat steuerliche Vorteile für beide Seiten. Aber es ist NICHT möglich, bereits vorhandenen Lohn "umzuwandeln" - also quasi den Lohn zu kürzen und stattdessen einen Kindergartenzuschuß zu zahlen. Wenn Dein AG Dir also in Zukunft einen Kindergartenzuschuß zahlen wollen würde, dann ginge das nur im Rahmen einer Lohnerhöhung - es gibt aber keinen Rechtsanspruch auf eine Lohnerhöhung. Sowas wird auch nicht "beantragt". Man kann darum bitten bzw. mit dem Chef darüber verhandeln, aber wenn der meint, daß es dafür keine Grundlage gibt, dann ist das so. Deswegen gibt es auch keinen "Bescheid", gegen den man "Widerspruch" einlegen kann - und auch keine "Frist", in der der AG antworten muß. Wenn andere Arbeitnehmer einen solchen Zuschuß erhalten, dann haben sie im Rahmen einer Gehaltsverhandlung darum gebeten, eine verhandelte Erhöhung nicht auszuzahlen, sondern an den Kindergarten zu überweisen. Andere lassen sich statt Gehaltserhöhung einen Dienstwagen bezahlen, das geht in eine ähnliche Richtung. Auch darauf gibt es keinen Rechtsanspruch.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, besteht für den vertraglich vereinbarten Kindergartenzuschuss in meinem Arbeitsvertrag auch während der Mutterschutzfrist sowie in der anschließenden Elternzeit Auszahlungsanspruch? Mit freundlichen Grüßen flecki81

Guten Abend Frau Bader,  ich habe eine Frage zum deutschen Kindergeld. Da wir im Sommer in die Niederlande ziehen, soll meine Tochter, welche im April auf die Welt kommt, direkt nach der Geburt auf den jetzigen niederländischen Wohnort meines Mannes gemeldet werden. Dieser arbeitet in den Niederlanden und ist dort steuerpflichtig. Ich werde noc ...

  Sehr geehrte Frau Bader, in 6 Tagen endet meine Elternzeit. Ich habe mich im letzten Jahr rechtzeitig bei meinem Arbeitgeber gemeldet und meine Rückkehr angekündigt, bzw. in Erinnerung gerufen.  Es hat sich bis kurz vor Weihnachten keine Stelle ergeben und ich sollte mich lt. der PA auf eine höherwertige Stelle (minimal höheres Einkomme ...

Guten Tag Frau Bader! Ich befinde mich aktuell noch bis 10.07.2024 in Elternzeit für unser erstes Kind und habe dann 2 Jahre Elternzeit aufgebraucht. Nun bin ich wieder schwanger und mein Mutterschutz würde am 01.09.2024 beginnen. Ich lese überall, dass man bei vorzeitiger Beendigung der Elternzeit wieder Anspruch auf Mutterschaftsleistungen ha ...

Liebe Frau Bader, meine älteste Tochter wird bald 3. Ursprünglich hatten wir sie zu ihrem ersten Geburtstag für einen Kitaplatz angemeldet. Damals hatten wir keinen erhalten. 15 Monate später bekamen wir sehr kurzfristig einen angeboten - diesen mussten wir absagen, da derart kurzfristig keine Eingewöhnung durch uns möglich gewesen wäre. Nun ...

Hallo Gerne an alle. Vater zahlt Unterhalt, Kontakt besteht nicht.  Volljähriges Kind und Mutter bekommen Bürgereld, das Jobcenter berechnet den Unterhalt jährlich neu, verweigert aber weitere Auskünfte. Hat der Vater darauf Anspruch? Gibt es dazu Paragrafen? Zeugnisse, Nebenjobs, Arbeitsbemühungen der Mutter, Ausbildung des Kindes et ...

Hallo,  ich habe erfahren, dass ab Aug 2026 alle neuen Grundschüler ein Recht auf OGS Betreuung haben.  Können Sie mir sagen, ob spätestens dann auch die 2. Klässler ein Recht auf die Betreuung haben? Oder kann es im schlimmsten Fall passieren, dass 2., 3. und 4. Klässler ihren Platz verlieren, damit der Rechtsanspruch der Erstklässler er ...

Guten Tag, Ich bin im Mai ins Beschäftigungsverbot gegangen (Pflegeberuf),  mein Sohn ist schon auf der Welt und bis einschließlich heute dem 28.11.2024 bin ich im Mutterschutz.. Meine Kollegen haben Weihnachtsgeld erhalten ich allerdings nicht.. Im Vertrag steht freiwillige Sonderzahlung.. Habe ich trotz oben genannter Gründe Anspruch ...

Liebe Frau Bader,  ich habe große Fragezeichen im Bezug auf das Elterngeld. Ich habe ein solides Einkommen rund 65k und mein Freund und Vater des Kindes hatte bis Juni 2024 einen sehr gut bezahlten Job mit einem Einkommen rund 300k im Jahr. Jedoch wurde er gekündigt und wurde freigestellt, bezieht aber noch bis Juni 2025 Gehalt. Danach meldet e ...

Hallo,  ich hab da mal eine Frage.  Seit Ende Mai befinde ich mich im Mutterschutz. Im Juni bekommen wir Urlaubsgeld bezahlt. In meinem vertrag steht folgendes: "die Arbeitnehmerin erhält zusätzliches Urlaubsgeld i. H. v. 50% eines Monatsgehaltes. Scheidet die Arbeitnehmerin im laufe eines urlaubjahres aus, ist überzahltes Urlaubsgeld zu ersta ...