pile1
Ich habe heute folgendes auf der Webseite von Rund ums baby gelesen: "TIPP: Denken Sie daran, dass Sie Anspruch auf Erholungsurlaub haben - bis zum Ende der Schutzfrist nach der Entbindung. Am besten sprechen Sie jetzt mit Ihrem Arbeitgeber darüber und nehmen Ihren Erholungsurlaub noch vor der Geburt des Babys. Im Erziehungsurlaub gibt es später keinen Anspruch mehr auf Erholungsurlaub." Ich möchte gerne wissen was genau das bedeutet. Ich habe leider nur 24 Urlaubstage in meiner Firma. Ich hatte schon meinen Sommerulraub für 10 Tage und auch Betriebsbedingten Urlaub und die Brückentage, die man nehmen muss. Im Dezember habe ich noch Betriebsurlaub vom 22.12. bis zum 6.1.2012. Den habe ich schon genehmigt bekommen. Also alles schon genehmigt oder genommen. Mein Geburtstermin ist der 22.2.2012. Nach dem 6.1. werde ich aber nicht mehr arbeiten gehen weil dann fast bald der Mutterschutz beginnt. Bedeutet das, dass ich irgendwie noch Anspruch auf EXTRA Urlaub habe weil ich Schwanger bin oder was ist "mein Recht auf Erholungsurlaub" in der Schwangerschaft gemeint in dem TIPP. Ich meine Recht auf Urlaub hat ja sowieso jeder Berufstätige. Niemand würde seinen rechtmäßigen Urlaub im Mutterschutz oder in der Elternzeit nehmen wo man sowieso frei hat. Vielen Dank, Ramona
Hallo, Man muss dabei folgendes unterscheiden: im Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche. In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht. Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt. Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr. Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist. Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen. Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen. Liebe Grüsse, NB
SumSum076
Ne, es gibt keinen extra Urlaub für Schwangere. Anders herum: Dir kann der Jahresurlaub gekürzt werden. Und zwar um ein Zwölftel für jeden Monat, den du komplett in Elternzeit bist. Manche Arbeitgeber legen das aber so aus, als könnten sie einem den Urlaub auch für die Mutterschutzzeiten kürzen und das geht eben nicht. Wenn du also nach dem Mutterschutz direkt in Elternzeit gehst, dann ist der erste Monat, den du komlett in Elternzeit bist der Mai. (Dein MuSchu geht bis Mitte April, da bist du also nur halb in Elternzeit). Dir kann dann der Urlaub gekürzt werden von Mai bis Dez 2012 = 8 Zwölftel. Also stehen dir für das Jahr 2012 ingesamt 8 Urlaubstage zu (obwohl du schon ab dem 06.01. nicht mehr hingehst... Gruß Sabine
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