Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Anfrage

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Anfrage

Mitglied inaktiv

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Hi Bekomme ich wenn das 1. Erziehungsjahr vorüber ist einen neuen Antrag, weil ich eigentlich 2 Jahre EU nehmen wollte. Nun weiß ich nicht ob ich das angegeben habe. Danke


Mitglied inaktiv

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Hallo ! Du kannst mit einer Frist von 8 Wochen einen neuen Antrag stellen ! lG Jessica


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