Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

An Frau Bader

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: An Frau Bader

Mitglied inaktiv

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Hallo liebe Frau Bader, ich habe da nochmal eine Frage, ich hatte ihnen vorhin schonmal eine Frage wegen der Vaterschaftsanerkennung gestellt. Sie antworteten mir solange keine Vaterschaft anerkannt ist, muss mein Mann auch kein Unterhalt zahlen. Die hier vom Jugendamt meinten das gleiche, sie sagten es ist egal ob der Vaterschaftstest aussagt ober er der Vater ist, aber solange die Vaterschaft nicht anerkannt ist, muss er nichts zahlen. Wäre die Vaterschaft anerkannt, würde er doch auch in der Geburtsurkunde stehen? Und ein nächstes Jugendamt, und zwar das, dass eigentlich dafür zuständig ist, meinte wenn er die Vaterschaft nicht angezweifelt hat, muss er trotzdem zahlen. Nun, welches Jugendamt hat denn nun recht? Außerdem wie soll denn mein Mann damals die Vaterschaft anzweifeln, wenn laut Vaterschaftstest er der Erzeuger ist? Entschuldigung, ich weiß das dass viele Fragen sind, aber dieses Thema ist bei uns nun zu Hause aktuell, da es ja darum geht das mein Mann den Kinderfreibetrag bekommt, wofür er halt diese Vaterschaftanerkennung benötigt. Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich im vorraus! liebe Grüße Maria


Mitglied inaktiv

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... dass wenn die Vaterschaft nicht geklärt ist, muss zwar in diesem Augenblick nicht gezahlt werden, ABER der ausstehende Unterhalt kann (und wird) rückwirkend zu zahlen sein. Der Anspruch verfällt in einem solchen Fall NICHT! Aber es kann wiederum sehr dumm laufen, wenn man freiwillig zahlt, aber weder die Vaterschaft noch die Höhe des Unterhaltes geklärt sind. Zahlt er zB einen zu hohen Unterhalt, dann kann ihm u.U. vorgehalten werden, dass er das ja freiwillig gezahlt habe und darum keine Rückzahlung der Differenz in Frage kommt.... Also ich denke, ohne die Umstände bei euch zu kennen, wäre es besser, ihr sucht euch einen Familienanwalt, damit das alles nicht aus dem Ruder läuft. cu


Mitglied inaktiv

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Hallo Maria, lass über einen Anwalt Vaterschaftsfeststellungsklage erheben (bei geringem Einkommen steht Dir und Deinem Kind Prozesskostenhilfe zu, so dass Du Anwalts- und Gerichtskosten nicht selbst zahlen musst)und dann ist die Sache geklärt. Sobald das Urteil vorliegt, muss der Vater zahlen. Rückständigen Unterhalt jedoch nur dann, wenn er zuvor zumindest 1 mal -nachweisbar - zur Unterhaltszahlung aufgefordert wurde. Viel Glück Anne


Mitglied inaktiv

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Hallo Maria, hab erst jetzt Deinen Beitrag weiter unten gelesen. Es geht ja nicht um die Unterhaltsansprüche Deines Kindes. Tut mir leid. Vergiss einfach was ich oben gesagt hab. Anne


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