Mitglied inaktiv
ich habe von Biggi aus dem Stillforum erfahren, dass eine stillende nachts nicht arbeiten darf und nicht schwer heben darf. nun habe ich aber vor anfang januar wieder in meinem alten beruf der altenpflegerin zu arbeiten. wir ziehen um und da werde ich in einem anderen altenheim arbeiten, das ich aber noch nicht besichtigt habe. nun meine frage: gibt es etwa komplikationen, wenn ich nachts arbeiten will( ich möchte nachtwache machen) und hat es auswirkungen, wenn ich schwer heben muss auf arbeit???? mein baby ist wenn ich anfange zu arbeiten 8 wochen alt. und ich will vollzeit arbeiten, da mein mann in den erziehungsurlaub gehen will. gibt es für mich noch irgendwelche vorzüge, die ich nutzen kann. ich danke Ihnen ganz herzlich für Ihre hilfe. grüsse von feli.
Liebe Feli, in Pflegeberufen gibt es eine Ausnahme zu diesem Grundsatz. So darf in Krankenpflegeberufen an Sonn- und Feiertagen gearbeitet werden, wenn in jeder Woche eine ununterbrochene Ruhezeit von mind. 24 Std. im Anschluß an eine Nachtruhe gewährt wird. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Ich denke das ist so wie mit dem Mutterschutz VOR der Entbindung, d.h. wenn die Frau unbedingt arbeiten will, dann darf sie es auch, aber der Arbeitgeber darf es nicht fordern. Ich glaube nicht, daß es Dir verboten ist nachts zu arbeiten. Es ist nur dem Arbeitgeber verboten, das von Dir zu fordern. Aber warten wir mal was Fr. Bader meint. Wohnt Ihr in München? Mein Mann wird wahrscheinlich ab April Erziehungsurlaub nehmen und ich möchte dann wieder Vollzeit arbeiten. Servus KarinF@gmx.de
Lieb Karin, ich glaube, Sie haben die Frage nicht richtig gelesen. Es geht um das Stillen nach der Schutzfrist, da das Kind ja schon 8 Wo. alt ist, wenn der Umzug sein soll. Während der Zeit nach der Entbindung darf gar nicht gearbeitet werden, aber darum ging es doch wohl nicht. Gruß, NB