Liebe Finia, jetzt endlich: Die Geltendmachung des Anspruchs auf EU muss dem AG acht Wo. vor Beginn mitgeteilt werden. AN und Ag sollen sich nach dem Gesetz innerhalb von 4 Wo. einigen. Gruß, NB
Liebe Finia, ja.War blöd ausgedrückt. Aber wir wissen ja beide, was wir meinen. :-) NB
Mitglied inaktiv
Liebe Fr. Baader, vielen Dank, morgen habe ich mein Gespräch mit dem AG und möchte gerne ab 1.6. wieder arbeiten, mal sehen, ob wir uns einigen können, ich halte sie auf jeden Fall auf dem Laufenden, nochmals danke, jetzt weiß ich wenigstens, daß ich im Recht bin, fragt sich nur noch, was passiert, wenn wir uns nicht innerhalb 4 wochen einigen können... LG finia
Mitglied inaktiv
Huch, hab grad gesehen, muß doch heißen Geltendmachung des Anspeuch auf TEILZEIT während des EU, oder? LG
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