Liebe Christine, bisher war es so, daß wenn Du im Erziehungsurlaub bis 19 Stunden gearbeitet hast und die daraus resultierenden Entgeltpunkte unter denen liegen die Dir für den EZU gutgeschrieben werden, wurden die EZU-Entgeltpunkte genommen. Soweit ich weiß, hat sich das aber geändert, weil ja dann die die zum EZU arbeiten gehen benachteiligt wären. Ich glaube zu den Entgeltpunkten die man wegen EZU bekommt, werden die tatsächlichen aus dem Arbeitsentgelt dazuaddiert. Erkundige Dich doch mal bei der BFA in Berlin da gibt es eine allgemeine Auskunftsstelle. LG Christine