Mitglied inaktiv
Hallo Fr. Bader, wenn ich die Elternzeit zu spät (also später als am 7.Tag nach Geburt) beantragen, was passiert mir denn dann? Darf ich dann keine Elternzeit nehmen? Oder nur verkürzt? Oder ist dann mein Kündigungsschutz in Gefahr? Vielen Dank für Ihre Hilfe! Tanichen
Mitglied inaktiv
Hallo ! Nach der Geburt hast Du eine Frist von 6 Wochen danach von 8 Wochen . Wenn Du die Elternzeit zu spät beantragst mußt Du zwischen Mutterschutz und Elternzeit arbeiten-bzw. wenn noch vorhanden Urlaub nehmen ! lG safrarja
Mitglied inaktiv
Hallo, seit diesem jahr gelten eingheitlich IMMER 7 Wochen vor Beginn der EZ, egal wann die EZ beginnt. Daraus folgt: Du kannst die EZ nicht "zu spät" mitteilen, es kann höchsten eine Lücke zwischen MuSchu und EZ entstehen :-) 1.) Der AG ist so kulant und ist trotzdem mit nahloser EZ einverstanden (das wahrscheinlichste und einfachste) 2.) Der AG besteht auf die 7 Wochen Frist. Kann er gerne, dann mußt Du eben 2-7 Tage ca. arbeiten, wobei auch für diese Zeit Urlaubsanspruch (und voller Lohnanspruch)besteht und den Du ja auch "sofort" nehmen kannst. 3.) Evtl. kann man auch Arbeitsunfähig sein, so 8 Wochen nach der Geburt...*hust* 4.)Kündigungsschutz für Neu-Mütter besteht 4 Monate nach der Geburt lt. MuSchG. Viele Grüße Désirée
Mitglied inaktiv
ot