Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

also nochmal von vorne...:o(

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: also nochmal von vorne...:o(

Mitglied inaktiv

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Hallo nochmal - ich habe weiter unten meine Frage nur recht ausführlich gestellt, weil ich dachte, das sei vielleicht wichtig... aber gut, hier also nochmal... ich war nun von Frühjahr 2002 bis nun am 30.03. in Elternzeit (wieder schwanger IN der 1. Elternzeit!), davor beschäftigt in einer Klinik im Büro, aus dieser Zeit hab ich noch Resturlaub... da ich nach der Elternzeit nicht in die Klinik zurückkehre, hätte ich den Urlaub nun gern ausgebezahlt, mein AG sagt aber, der Urlaubsanspruch sei am 31.12.2006 abgelaufen. Stimmt das nun oder nicht - und falls mir der Urlaub noch zusteht, gibt es irgendwo eine Info darüber, die ich vielleicht ausdrucken, oder auf die ich meinen AG hinweisen kann... ich hoffe, die Frage war nun kurz genug gestellt - im Voraus danke für die Antwort! lg Sanni


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, lesen Sie mal im neuen BEEG - § 17! http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/beeg/gesamt.pdf Liebe gRüsse, NB


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