Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe mal eine Frage, wie es aussieht, wenn ich in den 3 Jahren der Elternzeit wieder arbeiten sollte. Ich bin in meiner Firma mit Aufhebungsvertrag ausgeschieden (da es abzusehen war, daß Konkurs angemeldet wird). Mir werden ja nun auch 3 Jahre Kindererziehungszeit angerechnet, also ich werde auch Rentenversichert die Zeit über. Darum wollte ich in der Zeit auch nur auf 325 €-Basis arbeiten. Schneide ich mir da nicht in´s eigene Fleisch, falls ich Halbtags oder gar mehr arbeite, wenn der Verdienst nicht so toll ist oder werden die 3 Jahre (auch rententechnisch) sowieso angerechnet ? Vielen Dank im voraus NATI
Liebe Nati, wenn ich Sie recht verstehe, sind Sie arbeitslos. Dann sind Sie nicht im EU, denn dieser setzt ein Arbeitsverhältnis voraus. Die 3 Jahre werden Ihnen unabhängig von der Arbeit angerechnet. Sie können also arbeiten gehen. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Wenn Du rentenversicherungspflichtig arbeitest, wird dir dieser Verdienst auf deinem Rentenkonto DAZUgerechnet bis zu Beitzragsbemessungsgrenze, die aber bei ungef. 50.000,- € / Jahr liegt... Désirée
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