Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Alleiniges Aufenhaltsbestimmungsrecht???

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Alleiniges Aufenhaltsbestimmungsrecht???

GodofNight

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Hallo, meine Ex und mein Sohn haben seit der Geburt meines Sohnes bei mir gelebt, waren aber wo anderes gemledet. dann ist sie mit dem Kind einfach abgehauen ohne mir etwas zu sagen. Es wurde nicht über den Wohnort des Kleinen entschieden von beiden, das hast sie allein gemacht. Zunächst hab ich den Kleinen dann nicht wieder gesehen. Erst als ich bei einer beratungsstelle war (musste ich vonm gericht als vorbedingung) hat sie eingelenkt und es wurde ein vertrag über die zeiten in der ich mein kind haben kann getroffen. Nun bricht sie das wieder und ich frage mich ob ich chancen habe mit dem alleinigen aufenthaltsbestimmungsrecht bei gerich zu siegen. Nich falsch verstehen, ich will ihr das Kind nicht weg nehmen sondern nur dafür sorgen das ich mein Kind regelmäßig sehe und hab. ich bittte um rat wie ich das so lösen kann ohne mein Kind zu schaden. Mit freundlichen Grüßen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nein. Sie verwechselnUmgangsrecht (=Besuchsrecht) und Sorgerecht. Sie können das gemeinsame Sorgerecht beantragen, aber nicht das alleinige, wenn das Kind bei ihr lebt Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Hast Du das gemeinsame Sorgerecht? Falls nein, das erst einmal anmelden. Das wirst du, sofern das Kindeswohl nicht gefährdet ist, wohl bekommen. Das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht aber eher nicht, da hast du eher recht geringe Chancen. Ausnahme du könntest wirklich nachweisen, das das Kindeswohl extremst gefährdet ist. Und damit würdest du ihr das Kind wegnehmen - was du ja nicht willst. IMO wäre das der völlig falsche Weg, zumal wie gesagt die Chancen hier die schlechtesten sind. Umgangsrecht - und das ist ja das worauf es dir nach dem wie du es schilderst am ehesten drauf ankommt, hast du aber unabhängig vom Sorgerecht oder Aufenthaltsbestimmungsrecht. da würde ich dir raten, wende dich wieder an das Jugendamt, die sollen da weiterhelfen. Nutzt das nichts, dann würde ich den Umgang über ein Gericht regeln lassen.


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