Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Alleinerziehend und keine Möglichkeit auf tagesmutter oder Krippe platz

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Alleinerziehend und keine Möglichkeit auf tagesmutter oder Krippe platz

sabse1904

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Guten tag Frau bader, Ich würde sie gerne etwas fragen!! Ich bin alleinerziehende Mutter von einer 6 Monat alten Tochter. Der Kindsvater kümmert sich nicht um seine Tochter und bezahlt auch keinen Unterhalt. Ich habe eine beistandschaft beim Jugendamt der Kindsvater lebt bei seinen Eltern hat einen gut bezahlten Job und muss keine Kosten an die Eltern bezahlen. Dennoch bezahlt er keinen Unterhalt und ich bekomme nur den uvg. Nun befinde ich mich derzeit in Elternzeit hatte einen Arbeitsvertrag der ende Januar Auslief, mein elterngeld läuft bis ende November ich bekomme noch alg2 Zuschuss wo 300 euro nicht angerechnet werden darf weil das elterngeld nicht besonders viel ist. Können also derzeit noch recht ok leben. Nun habe ich nach der Geburt meiner Tochter September 2017 mich direkt für einen Krippe Platz angemeldet für Anfang 2019 und rief bei der Diakonie an und erfagte noch nach einer Möglichkeit auf tagesmutter. Da ich gerne Anfang 2019 wieder arbeiten möchte bzw ich bin auch drauf angewiesen da uns sonst die 300 Euro monatlich fehlen und wir nur noch vom Amt Geld bekämen das sind dann etwas mehr als 1000 Euro. Das ist kaum möglich so zu leben. Nun bekam ich vom Kindergarten eine Absage das ich weder Krippe Platz noch einen Kindergarten Platz bekäme da unsere Kindergärten überfüllt sind und die Kapazitäten komplett ausgeschöpft sind und sie derzeit nicht mal Pflicht Kinder aufnehmen können. Es werde zwar einen neuen Kindergarten gebaut aber dieser ist erst in Planung und dauert mindestens 3 jahre. Von der Diakonie bekam ich gesagt das die tagesmütter derzeit bei uns in der Stadt 4 Stück davon fälllt 1 weg weil sie nur ältere betreut alle auch die 4te komplett voll sind und ich auch dort keine Möglichkeit bekomme einen platz in Anspruch zu nehmen. Der Kindergarten meinte sie könnten nur eine Bescheinigung fürs Amt ausstellen Ende November damit ich keinen Druck bekomme vom Amt das ich Arbeit gehen muss. Was aber meine finanzielle Situation Ende November auch nicht besser macht natürlich habe ich dann weniger Druck das stimmt. Ich würde gerne wissen was für rechtliche Möglichkeiten ich in der Situation habe. Es müsste doch irgendwas zu machen sein das wenigstens der Kindsvater seinem Unterhalts zahlung nach kommt irgendwie hab ich auch das Gefühl beim Jugendamt geht nix voran davon abgesehen falls der Kindsvater endlich mal zahlt das dann erst mal das Jugendamt Geld bekommt und wir bleiben mit den 154 euro unterhaltsvorschusses auf der strecke mache mir jeden Tag Gedanken wie wir Ende des Jahres leben sollen den Windel usw kosten nicht gerade wenig und mit dem Anspruch von alg2 ist man fast schon in der amuts Grenze und das möchte ich mir und meiner Tochter nicht antun. Wäre um einen Rat sehr dankbar!!


Bianca197

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Hallo Sabse, ab dem 1. Geburtstag besteht bis zum 3. Geburtstag ein Rechtsanspruch auf Betreuung (Krippe oder Tagesmutter). Die Stundenanzahl ist je nach Bundesland unterschiedlich. Die Kosten variieren je nach Stadt bzw. Gemeinde. Also: ab zum Jugendamt der Stadt bzw. Gemeinde (je nachdem ob du in einer Stadt oder auf dem Land wohnst) und dort auf den Rechtsanspruch hinweisen. Ggfls. mit Klage drohen. Da du ja schreibst, dass du ALG 2 Leistungen beziehst, wirst du wahrscheinlich Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben. Ansonsten deinen Fallmanager darauf "ansetzen". Von Behörde zu Behörde geht meistens "leichter". ;-) Bei uns werden Alleinerziehende und Hartz4-Empfänger bei der Platzvergabe bevorzugt. Du erfüllst ja beide Kriterien. Gruss Bianca


Annimais

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Ja, man hat einen Rechtsanspruch. Aber wenn es keine Plätze gibt, bringt der Anspruch nichts. Hab ich selbst erlebt. Das Jugendamt konnte uns ebenso nicht weiterhelfen und hat nur gemeint "in der Region X gibt es Plätze. Jedoch 120km von unserem Wohnort entfernt. Selbst bei TaMus hatten wir keine Chance. Ich wünsche dir viel Glück!


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