Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Alle Möglichkeiten offen lassen

Frage: Alle Möglichkeiten offen lassen

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Hallo liebe Frau Bader, am Sonntag muss ich spätestens das Schreiben beim AG einreichen, dass ich am 16.04.18 wieder anfange zu arbeiten. Eigentlich wollte ich so einsteigen wie vorher, da ich da schon Teilzeit gearbeitet hatte, weil ich noch einen Dreijährigen zuhause habe. Allerdings hat mir bei einem Treffen vorab letzte Woche meine Chefin erklärt, dass die Dame, die ich zeitlich ergänzt habe, ihre Wochenarbeitszeit wieder aufgestockt hat. Aber in der Filiale, die eine gute Stunde entfernt ist, könnte ich auf unbestimmte Zeit 12h (hauptsächlich nachmittags) als Krankheitsvertretung aushelfen. Den Rest zu den zwanzig Stunden dürfte ich vor Ort auffüllen, obwohl keine Arbeit da wäre. Nach der Krankheitsvertretung müsste man schauen, ob ich in einer anderen Filiale eingesetzt werden kann. Ich wollte noch ein paar Fragen zum Urlaub beantwortet haben, damit ich die Kinderbetreuung planen kann und was in dem Schreiben stehen soll, dass bis Sonntag da sein muss und jetzt meldet sie sich nicht mehr. Für die Krankheitsvertretung habe ich nur sechs Wochen eine Kinderbetreuung (Elternzeit meines Mannes plus zwei Wochen Großeltern), danach müsste ich abbrechen. Bei der Agentur für Arbeit habe ich eine Leistungsberatung angefordert, wegen Sperre bei evtl. notwendiger Eigenkündigung, aber die melden sich auch nicht, obwohl ich die Frist genannt habe. Wenn ich jetzt das Schreiben so aufsetze, als hätte es das Vorgespräch nicht gegeben und mir die ursprünglichen Konditionen wünsche, kann ich dann im Nachhinein immer noch einen Rückzieher machen und Mitte März für Mitte April kündigen, falls meine Bewerbungen Erfolg haben sollten? Oder muss ich dann die Krankheitsvertretung antreten und für Ende Mai kündigen, weil ich da keine Kinderbetreuung mehr habe? Im Vertrag steht, dass sie mich versetzen können wie sie wollen, deshalb bewerbe ich mich seit Dezember fleißig, da ich mit der Reaktion gerechnet hatte. Ich wurde während der Probezeit ungeplant schwanger, deshalb ist das Verhältnis leider nicht so gut. Ich muss ja auch bei meinen Bewerbungen einen verlässlichen Beginntermin angegeben. LG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, schauen Sie in Ihren Vertrag, was dort zum Einsatzort steht. In der Regel wird dort stehen, dass ihr Arbeitgeber sie auch woanders einsetzen darf. Dann bleibt Ihnen nur, zu kündigen. Liebe Grüße NB


cube

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Grundsätzlich hast du Anspruch auf deinen alten Vertrag. Wenn in diesem steht, daß du auch an andere Orte versetzt werden darfst, kann dein Chef dies auch tun. Wenn du das nicht kannst, ist das leider dein Problem. Sei es Wegstrecke oder fehlende Kinderbetreuung. Sie hat aber dennoch die Pflicht dafür zu sorge, daß deine vertraglich vereinbarten Stunden von dir auch dauerhaft wieder gearbeitet werden können. Wenn du jetzt Wünsche angibst, die deinen Vertrag sozusagen ändern, gelten diese Wünsche nach Zustimmung des AG auch. Nochmalige Äderungen im Nachhinein kann der AG dann ablehnen - er muß ja auch planen. Kündigungsfrist ist ab Arbeitsbeginn wieder ganz normal. Diese mußt du also bei deinen Bewerbungen einkalkulieren. Du kannst ja in deinen Bewerbungen auch einfach deine Kündigungsfrist angeben statt eines konkreten Datums.


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