Mitglied inaktiv
Hallo, ich bin in der 14. SSW und beziehe z. Zt. ALG II, d. h. ich habe eine geringfügige Beschäftigung und bekomme von der ARGE monatlich einen Teilbetrag zu meinem jetzigen Einkommen gezahlt, da mein Einkommen zum Lebensunterhalt nicht ausreicht. Ab März 2007 werde ich mit meinem Freund zusammenziehen. Wie es aussieht wird mein Freund zum 31.12.2006 arbeitslos, d.h. er würde ab Januar 2007 ALG I beziehen, falls er bis dahin keine andere Beschäftigung findet. Nun meine Frage, habe ich nach der Geburt (natürlich erst nachdem der Mutterschutz vorbei ist) noch Anspruch auf ALG II, da ich ja dann in einem eheähnichen Verhältnis lebe? Und wie sieht es mit der Krankenversicherung aus - falls ich kein ALG II mehr bekomme - z. Zt. bin ich durch die ARGE versichert. Vielen Dank im voraus. Gruß Kerstin
Hallo, es wird dann das Gehalt des Freundes hinzugerechnet, Sie werden dann mglw. kein ArbGeld II bekommen u sich selber KK-versichern müssen. Liebe Grüsse, NB
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