Mitglied inaktiv
Ich werde im Herbst glückliche Omi, meine Tochter beginnt ihr Studium dann mit Kind. Sie ist BaföGberechtigt, ich müsste entsprechend meines Einkommens rund 150 Euro Zuschuss an sie monatlich zahlen. Das junge Paar hat mit Bafög, Elterngeld, Kindergeld und meinem "Pflicht"-Zuschuss sowie Kindergeld des jugne Papis, das ihm seine Eltern weiterreichen werden, etwa 1100 Euro monatlich zur Verfügung. Was ist in diesem Fall sinnvoller: ein Antrag auf Wohngeld oder auf ALGII-Leistungen für das Kind? Und dürfen die Ämter, wenn ich das Paar über meinen "Pflicht"zuschuss hinaus unterstütze, diese Zahlung dann auch als Einkommen anrechnen? Sind diese "freiwilligen" regelmäßigen Zahlungen nicht eher als Geschenk zu betrachten? Dank im Voraus von Petra
Hallo, was da günstiger ist kann ich wirklich nicht sagen - und dürfte es wahrscheinlich auch gar nicht(s. Hinweise)! Regelmäßider Unterhalt wird wie Einkommen behandelt. Gruß, NB
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