Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

ALG 1 nach Elternzeit

Frage: ALG 1 nach Elternzeit

A.W.

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Sehr geehrte Frau Bader, ich habe nach der 3jährigen Elternzeit einen Aufhebungsvertrag unterschrieben. Einvernehmlich, weil die Entfernung zu weit war. Ich habe jetzt einen Bildungsgutschein für eine Umschulung bekommen. Bekomme ich jetzt eine Sperre oder sonstige Kürzungen, die über die Sperre hinausgehen? A.W.


Sternenschnuppe

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Wie weit war der Weg denn? Eine Sperre von drei Monaten ist möglich, da Du der Kündigung zugetimmt hast.


A.W.

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Hallo, knapp 70 km LG


Sternenschnuppe

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Das kann Dir nur der zuständige Sachbearbeiter dann sagen. Für die Entfernung zum Arbeitsort kann ja keiner was, könnte aber auch ohne Sperre sein. Pauschal kann man das nicht beantworten. Pendeln ist heutzutage "normal" Mit Kind natürlich sehr umständlich.


A.W.

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Vielen Dank für die Antwort. Das mit der Sperre habe ich mir schon gedacht, die Frage ist nur, ob noch sonstige Kürzungen kommen können?! VG


Sternenschnuppe

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Kürzungen wovon? Also bei wem? Du wirst Dich dann selbst krankenversichern müssen falls es über einen Ehemann nicht geht.


junima2011

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Das Ding ist, du hast den Aufhebungsvertrag unterschrieben und damit zugestimmt, das du nun keinen Arbeitsplatz mehr hast. In der Regel tritt dann eine 12 Wöchige Sperrzeit in Kraft. Du musst solche Aufhebungsverträge nicht unterschreiben. Es reicht wenn du sagst das der Weg zur Arbeit zu weit ist und damit unzumutbar. Dann hätte dir der AG kündigen müssen. Ich habe ähnliches durch. Ein Aufhebungsvertrag wird mit eigener Kündigung gleichgesetzt. Ich würde auf jeden Fall versuchen dagegen Widerspruch einzulegen im Nachhinein. Es kommt ja auch drauf an wie weit es war-also ob es überhaupt unzumutbar war für dich. Ich mein du hattest ja vor der Elternzeit die gleiche Entfernung?


Mitglied inaktiv

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Die TE kann IHREN Vertrag nicht mehr einhalten, also muss SIE kündigen. Sperre wäre also so oder so. Der AG hat seine Pflicht getan wenn er ihr ihren Arbeitsplatz nach der EZ wieder zur Verfügung stellt oder einen gleichwertigen. Mehr muss der AG nicht machen. Wenn der/die Arbeitnehmer den Vertrag nicht mehr erfüllen kann - warum, auch immer - muss derjenige eben selbst kündigen. oder macht sich im schlechtesten Fall sogar haftbar gegenüber Schadensansprüchen Außerdem kann der AG eh erst am ersten Arbeitstag kündigen, wie sollte die TE dann die zeit bis die Kündigung wirksam wird zur Arbeit kommen? Was der Weg ist in solch einem Fall ist das man immer ZUERST mit dem Arbeitsamt Rücksprache hält. So kann man am besten eine Sperre umgehen.


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