Lizzi
Hallo. Ich habe jetzt 12 Monate Elterngeld bekommen und jetzt besteht Anspruch auf alg 1 . Habe vor der Elternteil 25 Stunden wöchentlich im Schnitt gearbeitet. Jetzt ist es so das ich in dem Antrag auf Arbeitslosen Geld angegeben habe das ich min15 Stunden wöchentlich arbeiten möchte. Mein Arbeitslosen Geld wurde mir jetzt dermaßen gekürzt weil ich weniger Stunden arbeiten gehen kann als vorher. Wobei ich auch ( wenn es zeitlich klappt) wieder 25 Stunden wöchentlich arbeiten will. Jetzt meine Frage: kann ich das beim Arbeitsamt noch abändern bzgl der angegebenen stundenanzahl? So dass ich mein volles Arbeitslosengeld bekomme? Danke für Ihre Antwort
Hallo, wenn Sie die Kinderbetreeung nachweisen können, ja. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Die rechnen was Du angibst. Ist die Kinderbetreuung denn für 25 Stunden Arbeit gesichert und kann belegt werden ? Wenn ja kannst Du aufstocken.
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