Nebel_1982
So ich noch mal, tut mir leid leid soviele fragen. Ich lebe ja bei meinem jetzigen noch Freund. Nun hab ich kein Anspruch auf Alg2,aber wenn ich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe hab ich auf Alg1 Anspruch. Nun meine Frage wenn ich nun Alg1 beanspruche und woanders hin ziehe,hab ich dann auf Alg 2 Anspruch? Hier hätte ich die Stunden offiziell eine Betreuung,wenn ich wieder in Richtung Heimat ziehe nicht mehr.
Hallo, das kommt darauf an, wie der Sachbearbeiter den Umzug bewertet. Außerdem haben Sie dann doch auch da erst einmal Arbeitslosengeld eins Anspruch. Liebe Grüße NB
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