Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

AG 2 16 jährige Schülerin

Frage: AG 2 16 jährige Schülerin

elli76

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Hallo ich bin Mutter einer 16 jährigen die bekommt im Januar ihr erstes Kind . Lebt bei mir und meinem Mann . Wir haben noch 2 weiteren Kinder 14 und 5. Wie waren bei der Beratungsstelle und die haben uns aufs Arbeitsamt geschickt wegen AG 2. Sehr "Höfliche" Dame , die konnte uns keine richtige Auskunft geben. Die Anträge haben wir jetzt zwar aber so richtig wohl fühlen wir uns nicht dabei. Du machst dich da ja "Nackig" ob wohl wir nur wissen wollten ob dieser Antrag für unsere Tochter hilfreich ist. Vielleicht können sie uns da etwas weiter helfen. Danke


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, bei Ihrer Tochter bleibt die Schulpflicht bestehen, es ist jetzt mit der Schule bzw. der Aufsichtsbehörde zu klären, ob und wie lange sie freigestellt wird. Ob sie H IV bekommt, hängt von ihrem Lohn ab, sie sind ja dem Kind und dann auch dem Enkel gegenüber unterhaltspflichtig, ebenso der Kindesvater. Liebe Grüße NB


mellomania

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es besteht eine allgemeine schulpflicht bis vollendung des 18. lebensjahres. sie muss die schule besuchen. diese schulpflicht kann auf antrag beendet werden, WENN man sich an einer zwei jährigen berufsfachschule anmeldet und das nachweist. sie kann die schule weiter besuchen bis zum mutterschutz. danach müsst ihr schauen, wie lange sie aussetzt. aber ab sofort einfach zu hause bleiben und beim arbeitsamt AG beantragen geht nicht


Sundancer

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Ich habe im Kopf, dass Eltern für Kinder bis zum 23. Lebensjahr Unterhaltspflichtig sind. Aber mal abwarten was Frau Barder meint. Weil wie schon geschrieben wurde, bis 18 Jahre besteht Berufsschulpflicht und da kann es passieren, dass das Ja schneller nen krippeplatz besorgt und bezahlt bzw tagesmutter wie ihr schauen könnt. Oder ging es der Dame von der Beratungsstelle um erstaustattung? Und ja da müsst ihr euch nackig machen, ihr wollt ja was und wie gesagt, steht ihr noch in der unterhaltspflicht.


Felica

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Was ist mit dem Vater? Mein Rat, wendet euch an ProFamilia, Diakonie oder andere Beratungsstelle. Dort gibt es Zuschüsse zur Erstausstattung. Ebenso beim Amt, deshalb hat man euch wohl auch dort hin geschickt. Ist der Vater volljährig, hat er schon Einkommen? Wie sieht es das Thema Vaterschaft? Dritter Rat, wendet euch auch an das Jugendamt zwecks weiterer Beratung. Die können euch auch erklären wie es mit dem Sorgerecht für das Enkelkind aussieht.


Sundancer

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Ja aber "nackig" machen werden sie sich wohl machen müssen. Und die Dame von Amt kann ja so lange keine Auskunft geben, wie sie nicht weiß wie die Einkommensverbältnisse von Eltern /kinds vater.... Sind. Und die erstaustattung hängt auch davon ab.


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