Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ärger mit dem Jugendamt - weil ich behindert bin

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Ärger mit dem Jugendamt - weil ich behindert bin

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Hallo! Ich habe Ärger mit dem Jugendamt. Seit einem Jahr sitze ich im Rollstuhl, bin nun schwanger und es steht fest, dass das Baby gesund zur Welt kommen kann, da meine Krankheit nicht übertragbar ist. Das Jugendamt "verbietet" mir jedoch eine Schwangerschaft. Ich sei nicht in der Lage das Kind "normal" zu erziehen. Ich müsse gewisse "Tests" machen oder solle zumindest in ein Mutter-Kind-Heim gehen, dass ich unter ständiger Beobachtung sei. Dabei habe ich schon einen dreijährigen Sohn. Ich habe unglaubliche Angst, dass mir mein Baby weggenommen wird. Wie kann ich mich wehren? Bitte helfen Sie mir. Liebe Grüße Tine


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Menschen zweiter Klasse oder was? Im Rollstuhl kann man kein Kind erziehen? Sorry, dass verstehe ich nicht. Ich würde erst mal um einen schriftlichen Bescheid bitten.Und dagegen Rechtsmittel einlegen. Und mal die Presse informieren-wenn wir uns alle hier schon darüber ärgern, ist das möglicherweise auch ein guter Weg. Unfassbar. NB


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Ich denke interessant wäre schon zu wissen: Wie kommt denn das JA überhaupt dazu, sich um Deine SS zu kümmern? Normalerweise interessieren die sich für schwangere Frauen nicht sonderlich... Mit welcher rechtlichen Begründung tun sie das? Schriflich? Viele Grüße Désirée


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Hallo Desiree! Die "Form" von behinderten Eltern ist in unserer Gesellschaft nicht vorgesehen. Deswegen bekommen behinderte Frauen superschnell und legal einen Abbruch, was ich eine Unverschämtheit finde. Ich weiß nicht, wie das JA dazu kommt. Finds nur unverständlich und unverschämt, dass ich mich als "Objekt" bezeichnen lassen muss. LG


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Hallo Nenne, warte nicht lange und schalte ganz schnell einen Anwalt ein. Das ist meiner Ansicht nach doch das Sinnvollste.


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Hallo Tine! Ich bin auch ganz erschüttert und wütend, wenn ich lese, wie man mit Dir umgeht. Ich gebe den anderen Recht: wende Dich umgehend an einen Rechtsbeistand und nach möglich auch z.B. an den VdK (Selbsthilfeorganisation für Behinderte) oder ähnliche Institutionen mit der Bitte um Unterstützung!


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