Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

ABR Übertragung an das JA

Frage: ABR Übertragung an das JA

capetown1000

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Sehr geehrte Frau Bader! Welche Voraussetzungen müssen für die Übertragung des ABR an das JA gegeben sein? Jugendamt empfiehlt darüber hinaus für den mehrfach nichtig ausgesetzten Umgang dem FG Einsetzung eines Umgangspflegers. Beim ABR sollten sie auch mitgehen. Geht beides formlos in einer eA oder separat und späterer anwaltlicher Begründung im Hauptsacheverfahren? Mutter trägt sich mit Auswanderungsgedanken, insofern Handlung meinerseits evident. Bislang schrieb ich die Anträge selber. Mutter hat das ASR - der Antrag auf GSR ist beim FG seit 06/16 anhängig. Mutter macht Kommunikationsschwierigkeiten geltend. Mittlerweile steht die 3te EFB an. 2 Kinder, die Mutter benannte den 2tgeborenen Sohn mit ihrem Namen durch das ASR im Gegensatz zur erstgeborenen Tochter die meinen Namen trägt. Besten Dank im voraus.


nappo123

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Ich weiß nicht, was zwischen dir und deiner ex los ist. Und ich will es auch gar nicht wissen!! Aber das Internet ist definitiv nicht der richtige ort, um diese Schlacht mit Nennung persönlicher Daten, die zum Glück gelöscht worden, zu führen! Ob du oder sie nun im Recht ist, sei dahin gestellt. Aber die Namen der Kinder zu nennen, sorry, geht gar nicht.


capetown1000

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Sehr geehrter nappo123, meinen Sie, bei nicht bestehender Bekanntheit unsererseits ist ein Du angebracht. Bestimmen Sie was "geht" und was nicht? Es geht auch um keine Schlacht. Hier geht es um eine Frage meinerseits. Haben Sie etwas beizutragen? Ihre Einschätzung hinsichtlich der Verwendung von Klarnamen teile ich im Allgemeinen. Beste Grüsse


nappo123

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Sehr geehrter Capetown1000, nein ich habe nichts zu Ihrer Situation beizutragen und ich bestimme nicht, was geht oder was nicht! Und wie schon geschrieben, ich möchte mich auch nicht einmischen. Ich möchte nur Ihnen und der Gegenpartei zu bedenken geben, dass die Kinder nicht die Leidtragenden sein sollten. In diesem Sinne Ihnen alles gute!


capetown1000

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Sehr geehrter nappo123, ich gehe mit Ihnen konform, dass Kinder nicht die Leidtragenden sein sollen und dennoch sind sie es automatisch, bei Trennung der Eltern. Auch ich bin ein Trennungskind und weiss, wovon ich rede. Leider gibt es Konstellationen, die sind alles andere als erfreulich in solchen Situationen. Eine Verbringung von Kindern, von wem auch immer, ausserhalb der Reichweite des anderen Elternteils oder anderer Bezugs- und Kontaktpersonen verbietet sich von selbst . Extremsituationen aussen vor lassend und hier auch nicht bestehend. Ihnen auch alls Gute!


capetown1000

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Hallo Frau Bader! Ja,eine anwaltliche Vertretung ist gegeben und die Antraege gehen kommende Woche zum FG. Moechten Sie mich hierauf verweisen ? Gruesse


Mitglied inaktiv

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Wenn du schon einen Anwalt hast darf Frau Bader nicht antworten. LG Lilly


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