Mitglied inaktiv
Hallo! Nach der Geburt meiner Söhne (2004 und 2006) habe ich jeweils 2 Jahre Elternzeit in Anspruch genommen. Das dritte Jahr habe ich jeweils mit Zustimmung meines Arbeitgebers auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Dies habe ich auch schriftlich. Hier heißt es jeweils: "In Abstimmung mit uns können Sie das verbleibende 3. Jahr bis ...2012 bzw. 2014 in Anspruch nehmen." Nun habe ich vor, diese beiden Jahre ab Sommer in Anspruch zu nehmen und in dieser Zeit gar nicht mehr zu arbeiten. Wir sind aber gerade personell etwas unterbesetzt und ich befürchte, dass es meiner Chefin gar nicht recht ist, wenn ich wieder aussteige. Könnte sie mir die Inanspruchnahme meiner Elternzeit verweigern? Mich irritiert in der schriftlichen Bestätigung die Formulierung "In Abstimmung mit uns.." Danke für Ihre Antwort
Hallo, ich sehe das als problematisch am. Der Zusatz "in Abstimmung" kann grundsätzlich oder zeitlich gemeint sein. Es beliebt Ihnen nichts übrig, als mit dem AG zu reden. Und auch mit der KK! Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Ich denke ja - wenn betriebliche Gründe entgegenstehen. Habe auch das 3. Jahr meiner Tochter aufgespart und damals hieß es, es sei kein Problem, wenn es gesetzlich so geregelt sei, daß man es aufsparen kann. Bekam es trotz mehrmaliger Aufforderung nicht schriftlich. Als ich es dann letztes Jahr nehmen wollte und danach die 3 Jahre meines Sohnes, wurde es abgelehnt..... Somit verfällt das 3. Jahr meiner Tochter da ich jetzt EZ bis April 2012 habe und meine Tochter im Juli 2011 schon 8 Jahre alt wird. LG Danie
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