Mitglied inaktiv
Hallo,ein Teil der Fa. in der ich beschäftigt bin, wird verlagert. Die AN, die nicht an den neuen Standort wechseln, erhalten die Kündigung mit Abfindung. Kann auch Schwangeren gekündigt werden + erhalten diese auch die Abfindung? Oder kann erst nach dem MuSch bzw. Elternzeit gekündigt werden? Besteht dann noch Anspruch auf Abfindung? Danke mutti04
Hallo, wenn Sie nicht mit umziehen wollen/ können gilt alles wie für alle anderen. Nur muss das Gewerbeaufsichtsamt befragt werden. Gruß, NB
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Hallo, ich habe eine Frage zum Beschäftigungsverbot. Ich bin in einem Unternehmen, indem man ab Tag 1 der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot erhält. Aktuell bin ich noch in Elternzeit arbeite aber in Elternzeit-Teilzeit. Wenn ich jetzt wieder schwanger werden würde, und meine Elternzeit deswegen vorzeitig beende, steht mir dann das Geh ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit in einer ambulanten psychosomatischen medizinischen Reha über die DRV. Im Entlassbericht ist voraussichtlich eine Empfehlung für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) vorgesehen. Ich bin schwanger (voraussichtlicher ET: Februar 2026). Ursprünglich wollte ich direkt nach der Reha mit ...
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Guten Tag, kurze Infos zu meiner Situation: Ich bin Erzieherin und somit ab Schwangerschaftsverkündung bei meinem Arbeitgeber sofort ins Beschäftigungsverbot gekommen. Habe weiterhin mein Geld bekommen währenddessen und Elterngeld Plus beziehe ich nun während der Elternzeit. Diese endet im April 2027. Ich bin aktuell unverheiratet,sprich in Steuerk ...
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