Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Abfindung/Schwangerschaft

Frage: Abfindung/Schwangerschaft

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Hallo,ein Teil der Fa. in der ich beschäftigt bin, wird verlagert. Die AN, die nicht an den neuen Standort wechseln, erhalten die Kündigung mit Abfindung. Kann auch Schwangeren gekündigt werden + erhalten diese auch die Abfindung? Oder kann erst nach dem MuSch bzw. Elternzeit gekündigt werden? Besteht dann noch Anspruch auf Abfindung? Danke mutti04


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn Sie nicht mit umziehen wollen/ können gilt alles wie für alle anderen. Nur muss das Gewerbeaufsichtsamt befragt werden. Gruß, NB


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