Mitglied inaktiv
Hallo,ein Teil der Fa. in der ich beschäftigt bin, wird verlagert. Die AN, die nicht an den neuen Standort wechseln, erhalten die Kündigung mit Abfindung. Kann auch Schwangeren gekündigt werden + erhalten diese auch die Abfindung? Oder kann erst nach dem MuSch bzw. Elternzeit gekündigt werden? Besteht dann noch Anspruch auf Abfindung? Danke mutti04
Hallo, wenn Sie nicht mit umziehen wollen/ können gilt alles wie für alle anderen. Nur muss das Gewerbeaufsichtsamt befragt werden. Gruß, NB
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