Mitglied inaktiv
Hallo,ein Teil der Fa. in der ich beschäftigt bin, wird verlagert. Die AN, die nicht an den neuen Standort wechseln, erhalten die Kündigung mit Abfindung. Kann auch Schwangeren gekündigt werden + erhalten diese auch die Abfindung? Oder kann erst nach dem MuSch bzw. Elternzeit gekündigt werden? Besteht dann noch Anspruch auf Abfindung? Danke mutti04
Hallo, wenn Sie nicht mit umziehen wollen/ können gilt alles wie für alle anderen. Nur muss das Gewerbeaufsichtsamt befragt werden. Gruß, NB
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ich bin 31 Jahre alt und in Hessen als Förderschullehrerin verbeamtet. Seit der Geburt meiner Tochter am 21.05.2025 befinde ich mich derzeit in Elternzeit. Nun bin ich erneut schwanger. In diesem Zusammenhang habe ich folgende Frage: Besteht die Möglichkeit, die laufende Elternzeit vorzeitig zu beenden, um wieder in den Dienst zurückzukehren u ...
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