Mitglied inaktiv
Hallo! Brauche ich die Genehmigung des Versorgungsamtes (von wo ich das Erziehungsgeld beziehe), wenn ich bei meinem Arbeitgeber einen 630-Mark-Job übernehmen würde? Außerdem: Ist mit dem 630-Mark-Job der Erziehungsurlaub zu Ende oder kann ich, falls ich nicht klar kommen sollte trotzdem wieder zurück in den Erziehungsurlaub? Vielen Dank für Ihre Antwort! Viele Grüße Nicole
Liebe Nicole, dazu gibt es weiter unten schon Erklärungen! N. Bader
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