hallo frau bader, ich habe gleich mal 2 fragen an sie. 1. ich bin seit 15.01.2004 im erziehungsurlaub und seit 01.10.2004 arbeite ich bei meinem alten arbeitgeber auf 400 euro basis. nun ist es so, dass ich die moeglichkeit haette woanders auf 400 euro basis zu arbeiten. dort waere auch die moeglichkeit gegeben,dass ich mein kind mitnehmen koennte. kann ich ohne angaben von gruenden meinem jetztigen arbeitgeber "absagen".oer muss er in kenntnis gesetzt werden wenn ich woanders auf 400 euro waehrend des ezu arbeiten gehe.nach dem ezu moechte ich wieder bei ihm arbeiten. meine 2. frage lautet:ich bin seit diesm jahr alleinerziehend und moechte gerne wieder erziehungsgeld fuer das 2. lebensjahr beantragen. muss ich da fuer das jahr 2004 meinen damaligen lebensgefaehrten mit auffuehren? vielen dank fuer ihre antwort und entschuldigung dass es soviele fragen sind.