Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich bin im EU vom 1. Kind, allerdings ohne AG, da nach arbeitsrechtlicher Auseinandersetzung der Vertrag nach 1,5 Jahren EU aufgelöst ist im Zuge eines Vergleiches. Ich erhalte EG. Jetzt bin ich schwanger, und habe seit einigen Monaten einen 630 DM-Job bei einem neuen AG. Durch den Bezug des EG bin ich weiterhin selbst KV. Bekomme ich nun in der Schutzfrist einmalig 400 DM aus Berlin oder bis zu 25 DM von der KK??? Ich bin ja nicht familienversichert. 2. Frage: Darf ich in den 8 Wochen nach der Geburt überhaupt arbeiten? Auch nur wenige Stunden (Büroarbeiten von zu Hause aus)? DANKE! Sarah
Liebe Sarah, ohne AG kann man nicht im EU sein. Nach der Geburt darf man in den Schutzfristen gar nicht arbeiten. Wie sind Sie den KK-versichert? Davon hängt es ab, was Sie bekommen. Gesetzlich= Mutterschaftsgeld Familienversichert/ privat versichert= DM 400 gar nicht = gar nichts Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld
- Beschäftigungsverbot nach Elternzeit
- Ausklammerung 0 Monat 14.Lebensmonat ohne Elterngeldbezug
- Jahressonderzahlung beim 2. Kind
- Beschäftigungsverbot nach kurzer Rückkehr aus Elternzeit
- Auszug
- Ki Ta
- Elternzeitende/Vollzeit Urlaubsabbau/Tz in Elternzeit
- Stundenbasis
- Beamtin wird im Mutterschutz krank. Wird Lohn weitergezahlt und Elterzeit verschiebt sich