Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader! Ich weiß, wie man die "Suchmaschine" bedient. Aber ich habe dort keinen Text gefunden, der zu meinen Anfragen passt! - Somit auch keine passende Antwort! Ich weiß nicht, ob es nicht einfacher wäre, wenn ich hier eine kurze Antwort bekäme als hin und her zu schreiben! DANKE! Hier nochmals der vorhergehende Text: Sehr geehrte Frau Bader, leider haben Sie mir auf meine Nachfolgende Anfrage nur geantwortet, dass diese Frage bereits vorhanden war. Nur habe ich leider unter Suche 630,-- DM nichts gefunden. Leider kann ich auch nicht jede Frage der anderen einzeln nachschauen, ob irgendwo auch was darüber drinsteht. In den Überschriften ist dies ja leider nicht immer zu erkennen. Ich habe jetzt die letzten 3 Seiten durchgesucht, aber leider nichts konkretes gefunden. Vielleicht könnten Sie mir ja doch nochmal konkret und dirket antworten! DANKE! Frage: Hallo! Brauche ich die Genehmigung des Versorgungsamtes (von wo ich das Erziehungsgeld beziehe), wenn ich bei meinem bisherigen Arbeitgeber einen 630-Mark-Job übernehmen würde? Außerdem: Ist mit dem 630-Mark-Job der Erziehungsurlaub zu Ende oder kann ich, falls ich nicht klar kommen sollte trotzdem wieder zurück in den Erziehungsurlaub? Vielen Dank für Ihre Antwort! Viele Grüße Nicole
Mitglied inaktiv
Hallo Nicole, Ein "richtiger" 630 - DM - Job besagt, daß unter 15 Std. die Woche gearbeitet wird. Im EU kannst Du, bei deinem erziehungsurlaubgewährenden AG, eine Teilzeitbeschäftigung bis zu 19 Std. je Woche ohne die Genehmigung von Irgendwem ausüben. Eine Genehmigung brauchst Du nur; und dann vom "eigentlichen" AG, wenn Du woanders arbeiten willst oder einer selbständigen Tätigkeit nachgehen willst. MfG Undine
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